Hier im Thread ging es nicht um die Umsatzsteuer-Voranmeldung, sondern um die Jahreserklärung.
5. Von Juli bis Dezember betrug der Steuersatz 16 %. Soweit Du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist musst Du natürlich die Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b auch eintragen.
6. Wenn Du gewerbliche oder selbständige Einkünfte hast musst Du auch die EÜR abgeben.
7. Jedenfalls musst Du für erhaltene 13b-Leistungen keine ZM machen.
5. Von Juli bis Dezember betrug der Steuersatz 16 %. Soweit Du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist musst Du natürlich die Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b auch eintragen.
6. Wenn Du gewerbliche oder selbständige Einkünfte hast musst Du auch die EÜR abgeben.
7. Jedenfalls musst Du für erhaltene 13b-Leistungen keine ZM machen.
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