Hallo,
wir haben 2017/18 ein neues Wohnhaus gebaut und sind im Herbst 2018 eingezogen.
2019 wurde von einem Maurerbetrieb Fundament und Betonplatte für Terasse erstellt und von einem Fliesenleger der Terassenbelag aufgebracht.
Ein Gartenbauer hat anschließend in 2019 und 2020 die Gartenanlage gemacht.
Kann ich diese Leistungen jeweils als Handwerkerleistungen geltend machen (Anlage haushaltsnahe Aufwendungen)?
Danke.
wir haben 2017/18 ein neues Wohnhaus gebaut und sind im Herbst 2018 eingezogen.
2019 wurde von einem Maurerbetrieb Fundament und Betonplatte für Terasse erstellt und von einem Fliesenleger der Terassenbelag aufgebracht.
Ein Gartenbauer hat anschließend in 2019 und 2020 die Gartenanlage gemacht.
Kann ich diese Leistungen jeweils als Handwerkerleistungen geltend machen (Anlage haushaltsnahe Aufwendungen)?
Danke.
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