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Erstellung Terasse und Garten

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    Erstellung Terasse und Garten

    Hallo,

    wir haben 2017/18 ein neues Wohnhaus gebaut und sind im Herbst 2018 eingezogen.

    2019 wurde von einem Maurerbetrieb Fundament und Betonplatte für Terasse erstellt und von einem Fliesenleger der Terassenbelag aufgebracht.
    Ein Gartenbauer hat anschließend in 2019 und 2020 die Gartenanlage gemacht.

    Kann ich diese Leistungen jeweils als Handwerkerleistungen geltend machen (Anlage haushaltsnahe Aufwendungen)?


    Danke.

    #2
    Die Frage betrifft Steuerrecht und wird in einem BMF Anwendungsschreiben zu § 35a EStG beantwortet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke, das Dokument[1] habe ich gefunden und im zugehörigen Anhang sind auch einige Beispiele aufgelistet. Terasse ist konkret nicht dabei, könnte aber unter Errichtung von Außenanlagen fallen.

      [1] https://www.stbvsh.de/static/content...8a3e98869ccce0

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        #4
        Wie schon unterschwellig gesagt, Näheres sagt Dir dein steuerlicher Berater.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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