Hallo zusammen,
ich erstelle die ESt für 2019, die Ehefrau ist 2018 verstorben. Für 2019 ist also noch die Zusammenveranlagung (Gnadensplitting) möglich. Daten der Ehefrau sowie "verwitwet seit" sind erfasst.
Da der verwitwete Ehemann die Günstigerprüfung für die Kapitalerträge beantragen möchte, habe ich den Haken in der Anlage KAP entsprechend gesetzt und - weil das miteinander einhergeht - für die (2018 verstorbene) Ehefrau eine Anlage KAP für 2019 mit Eintragungen bei Kapitalerträgen, Sparter-Pauschbetrag und Steuerabzugsbeträgen EUR 0,00 angelegt sowie ebenfalls die Günstigerprüfung beantragt.
Eine Steuerberechnung ist nicht nicht möglich; es erscheint die Fehlermeldung:
AHW Abbruch-Hinweise
Sie haben Werte in einer für die Ehefrau vorgesehenen Kennzahl eingetragen, aber keine
Zusammenveranlagung beantragt.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
...
Was muss ich anders eintragen?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
ich erstelle die ESt für 2019, die Ehefrau ist 2018 verstorben. Für 2019 ist also noch die Zusammenveranlagung (Gnadensplitting) möglich. Daten der Ehefrau sowie "verwitwet seit" sind erfasst.
Da der verwitwete Ehemann die Günstigerprüfung für die Kapitalerträge beantragen möchte, habe ich den Haken in der Anlage KAP entsprechend gesetzt und - weil das miteinander einhergeht - für die (2018 verstorbene) Ehefrau eine Anlage KAP für 2019 mit Eintragungen bei Kapitalerträgen, Sparter-Pauschbetrag und Steuerabzugsbeträgen EUR 0,00 angelegt sowie ebenfalls die Günstigerprüfung beantragt.
Eine Steuerberechnung ist nicht nicht möglich; es erscheint die Fehlermeldung:
AHW Abbruch-Hinweise
Sie haben Werte in einer für die Ehefrau vorgesehenen Kennzahl eingetragen, aber keine
Zusammenveranlagung beantragt.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
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Was muss ich anders eintragen?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
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