Hallo,
da ich leider seit Wochen vergeblich auf eine Antwort des Finanzamtes warte, versuche ich es auf diesen Weg.
Im Jahr 2019 war ich nach einer Umschulung ein paar Monate Arbeitslos ( habe somit ganz 2019 keine Lohnsteuer usw. gezahlt).
Nun habe ich von der Argentur für Arbeit einen Entgeltbescheid über den Betrag nach Ziffer 1 bekommen( in der Tabelle war nur ein Wert ich nehme an dieser ist gemeint),
der zu meiner Rentenversicherung gezahlt wurde. Diesen muss ich nach dem Progressionsvorbehalt angeben.
Meine Frage ist:
In welcher Zeile in der Anlage Vorsorgeaufwand muss ich das nun angeben? In Zeile 6.? oder gehört der Wert in die Anlage N?
und
Lohnt sich die Steuererklärung überhaupt wenn ich keine Lohnsteuer gezahlt habe?
In der Anlage N habe ich meine Fahrtkosten, Werbekosten und unter Sonderausgaben meine Schulkosten angeben ( Insgesamt 940€)
Vielen Dank für eure Hilfe!
da ich leider seit Wochen vergeblich auf eine Antwort des Finanzamtes warte, versuche ich es auf diesen Weg.
Im Jahr 2019 war ich nach einer Umschulung ein paar Monate Arbeitslos ( habe somit ganz 2019 keine Lohnsteuer usw. gezahlt).
Nun habe ich von der Argentur für Arbeit einen Entgeltbescheid über den Betrag nach Ziffer 1 bekommen( in der Tabelle war nur ein Wert ich nehme an dieser ist gemeint),
der zu meiner Rentenversicherung gezahlt wurde. Diesen muss ich nach dem Progressionsvorbehalt angeben.
Meine Frage ist:
In welcher Zeile in der Anlage Vorsorgeaufwand muss ich das nun angeben? In Zeile 6.? oder gehört der Wert in die Anlage N?
und
Lohnt sich die Steuererklärung überhaupt wenn ich keine Lohnsteuer gezahlt habe?
In der Anlage N habe ich meine Fahrtkosten, Werbekosten und unter Sonderausgaben meine Schulkosten angeben ( Insgesamt 940€)
Vielen Dank für eure Hilfe!
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