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ALG1/ Rentenversicherung richtig Eintragen

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    ALG1/ Rentenversicherung richtig Eintragen

    Hallo,

    da ich leider seit Wochen vergeblich auf eine Antwort des Finanzamtes warte, versuche ich es auf diesen Weg.

    Im Jahr 2019 war ich nach einer Umschulung ein paar Monate Arbeitslos ( habe somit ganz 2019 keine Lohnsteuer usw. gezahlt).
    Nun habe ich von der Argentur für Arbeit einen Entgeltbescheid über den Betrag nach Ziffer 1 bekommen( in der Tabelle war nur ein Wert ich nehme an dieser ist gemeint),
    der zu meiner Rentenversicherung gezahlt wurde. Diesen muss ich nach dem Progressionsvorbehalt angeben.

    Meine Frage ist:
    In welcher Zeile in der Anlage Vorsorgeaufwand muss ich das nun angeben? In Zeile 6.? oder gehört der Wert in die Anlage N?

    und

    Lohnt sich die Steuererklärung überhaupt wenn ich keine Lohnsteuer gezahlt habe?
    In der Anlage N habe ich meine Fahrtkosten, Werbekosten und unter Sonderausgaben meine Schulkosten angeben ( Insgesamt 940€)

    Vielen Dank für eure Hilfe!


    #2
    Hallo,

    hast du 2019 gearbeitet?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Angeben musst du das ALG I, das hat mit den von der Agentur zur Arbeit gezahlten Beiträgen zur Rentenversicherung nichts zu tun.

      Für den ALG I - Bezug hast du eine eigene Bescheinigung erhalten. Einzutragen ist das im Hauptvordruck Zeile 38.

      Wenn der ALG I - Bezug über 410,00 € lag und 2019 auch Arbeitslohn bezogen wurde, besteht Steuererklärungspflicht
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        FIGUL nein, meine Weiterbildung ging bis Herbst und daraufhin habe ich das ganze Jahr ALG1 bekommen.

        ​​​​​​

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          #5
          Zitat von FSR Beitrag anzeigen
          FIGUL nein, meine Weiterbildung ging bis Herbst und daraufhin habe ich das ganze Jahr ALG1 bekommen.
          Wenn du 2019 keinen Arbeitslohn bezogen hast, musst du auch keine Steuererklärung einreichen. Das bringt auch nichts

          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Charlie24 Vielen Dank.
            Mich verwirrt Punkt 2, ist dies jetzt nur eine Info an mich oder muss das angegeben werden?
            ​​​​​​
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              #7
              Mich verwirrt Punkt 2, ...
              Aber es wird doch unter 2. ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der an die Rentenversicherung gemeldete Betrag von dem Betrag unterscheidet,

              der für den Progressionsvorbehalt maßgeblich ist. Unter 1. steht außerdem, dass es dafür eine eigene Bescheinigung gibt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Charlie24 verstehe dann nicht warum mir das Amt einen Brief schreibt das ich es in meiner Steuererklärung angeben muss.
                Und deiner Meinung nach muss ich den Betrag zur Rentenversicherung nicht melden in der Steuererklärung?

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                  #9
                  Hallo,

                  welches Amt? Das Arbeitsamt?
                  Das FA ganz bestimmt nicht
                  Rest siehe Charlie24.
                  Was du hier zeigst ist die falsche Bescheinigung.
                  Du hast noch eine andrer bekommen
                  Warum willst du eine Erklärung abgeben?
                  Das ist doch unsinn

                  Gruß FIGUL

                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    Ja das Arbeitsamt. Da ich mehr als 410 Euro Arbeitslosengeld bekommen habe muss ich diese Abgeben.
                    Habe einen anderen Brief bekommen, dort steht nur die Summe die ich im Jahr 2019 bekommen habe.
                    Die Frage ist wo muss ich den Beitrag von der Rentenversicherung laut dem Bild oben abgeben?

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                      #11
                      Hallo,

                      NIRGENDS
                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        Die Frage ist wo muss ich den Beitrag von der Rentenversicherung laut dem Bild oben abgeben?
                        Überhaupt nicht! Und wenn du 2019 keinen Arbeitslohn bezogen hast und keine sonstigen steuerpflichtigen Einkünfte erklärt werden müssen,

                        musst du auch keine Steuererklärung einreichen, gleich, wie hoch das Arbeitslosengeld war.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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