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Frage zu Anlage Versorgungsaufwendungen sowie Frage zu Anhang BIlanz für Gewerbe

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    Frage zu Anlage Versorgungsaufwendungen sowie Frage zu Anhang BIlanz für Gewerbe

    Hallo allerseits,

    in den letzten Jahren habe ich mir die Steuererklärungen immer in Papierform geholt und ausgefüllt. Mein Sachbearbeiter beim Finanazamt bat mich darum, dass zukünftig über ElsterFormular zu machen. Finde ich für mich zwar umständlicher, aber wenn man alle Unterlagen beisammen hat, geht es recht schnell.

    Allerdings habe ich zwei Fragen, die mich beschäftigen:

    1. Ich bin Beamter. Bei der Anlage Versorgungsaufwendungen unter Zeile 51 - 56 sind von mir Angaben erforderlich. Aber ich bin mir recht unsicher, ob ich das nun richtig verstanden habe.
    Was meint Zeile 51 mit "Anspruch auf steuerliche Zuschüsse" ? Ich erhalte normal Beihilfe zu 50 % für meine private Krankenversicherung.
    Zeile 52 Da ich Beamter bin und Pension erhalten werde, würde ich hier Nein ankreuzen. Korrekt?
    Zeile 55 "Anwartschaft" meint, dass ich in 40 Jahren, wenn ich dann mit Arbeiten aufhöre, Anspruch auf Altersversorgung habe ? Also "Ja" angekreuzt (korrekt?)
    Zeile 56 Auch "Ja"? Oder was ist da zu beachten?

    Meine zweite Frage:

    Ich habe ein Gewerbe, also muss ich noch die Anlage G ausfüllen. In Papierform konnte ich bequem eine Excel-Liste mit "Einnahmen" und "Ausgaben" ausdrucken. Was ich dort verdiene, ist absolut nicht die Welt; meint Kleinstbeträge. Wie kann ich eine solche Excel-Tabelle oder eine solche Anlage beim ElsterFormular (Software) hinzufügen?

    Ich bedanke mich vielmals.

    #2
    Zeile 51 musst du leer lassen, du hast doch einen steuerfreien Beihilfeanspruch.

    In Zeile 52 kann man nur ja ankreuzen, was bei dir auch richtig ist. Zeilen 55 und 56 ebenfalls jeweils ja.

    Für dein Gewerbe musst du eine EÜR elektronisch übermitteln, Excel ist seit 2017 nicht mehr zulässig!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,
      Zeile 51: Steht doch da
      Zeile 52: Nein kannst du gar nicht ankreuzen ja ist korrekt
      zeile 55: ja
      Zeile 56: ja
      Excelliste geht überhaupt nicht mehr
      dafür gibt es das Formular EÜR (Einnahmeüberschussrechnung)

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Zeile 51 musst du leer lassen, du hast doch einen steuerfreien Beihilfeanspruch.

        In Zeile 52 kann man nur ja ankreuzen, was bei dir auch richtig ist. Zeilen 55 und 56 ebenfalls jeweils ja.

        Für dein Gewerbe musst du eine EÜR elektronisch übermitteln, Excel ist seit 2017 nicht mehr zulässig!
        Vielen lieben Dank für die ausführliche, nette Erklärung. Ist eine kleine Umstellung, da bisher nur über Papierform.

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          #5
          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,
          Zeile 51: Steht doch da
          Zeile 52: Nein kannst du gar nicht ankreuzen ja ist korrekt
          zeile 55: ja
          Zeile 56: ja
          Excelliste geht überhaupt nicht mehr
          dafür gibt es das Formular EÜR (Einnahmeüberschussrechnung)

          Gruß FIGUL
          Danke. Auch wenn "es da doch steht" kann man ja mal nachfragen, um sicherzugehen.

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            #6
            Ist eine kleine Umstellung, da bisher nur über Papierform.
            Da hat dir dein Sachbearbeiter ohnehin eine lange Schonfrist für den Übergang zur elektronischen Übermittlung eingeräumt.

            Zukünftig über ElsterFormular wird auch nicht mehr möglich sein, da ist 2019 das letzte Jahr, das damit erklärt werden kann.

            Du wirst dich mit Mein ELSTER anfreunden müssen, was für jemand, der vom Papier her kommt, nicht so einfach ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Da hat dir dein Sachbearbeiter ohnehin eine lange Schonfrist für den Übergang zur elektronischen Übermittlung eingeräumt.

              Zukünftig über ElsterFormular wird auch nicht mehr möglich sein, da ist 2019 das letzte Jahr, das damit erklärt werden kann.

              Du wirst dich mit Mein ELSTER anfreunden müssen, was für jemand, der vom Papier her kommt, nicht so einfach ist.
              Aber weshalb gibt es dann noch die Papierform ? Die liegt ja weiterhin aus.
              ElsterFormular habe ich ja nun zum ersten Mal. Habe nur schon gelesen, dasss die Onlineversion nicht so toll sein soll. Aber kann ich nicht beurteilen

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                #8
                Hallo,

                die EÜR muss schon länger elektr. übermittelt werden ebenso Umsatzsteuererklärung
                Da gibt es kein Papier

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  Aber weshalb gibt es dann noch die Papierform ? Die liegt ja weiterhin aus.
                  Weil es immer noch Steuerpflichtige gibt, die auf Papier einreichen dürfen. Das ist nach wie vor sogar die Mehrheit.

                  Bei Gewinneinkünften muss man in der Regel elektronisch übermitteln: https://www.elster.de/eportal/infoseite/rechtliches
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Dankeschön für die Erklärungen.
                    Schade, dass nun auch auf die Software verzichtet wird. Die gefiel mir ganz gut.

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                      #11
                      Ich bin derzeit bei der EÜR.

                      Ich habe bemerkt, dass ich 2019 keinerlei Umsätze gemacht habe. Das Gewerbe mache ich nur nebenberuflich, war 2019 konzentriert auf meinen Hauptjob und das Projekt, durch das ich immer mal wieder was verdiente, hat geschlossen. Daher keinen Umsatz. Allerdings würde ich gerne Werbungskosten geltend machen (141€ für ein elektronisches Gerät, was tatsächlich auch bei der gewerblichen Nutzung in Gebrauch wäre sowie ein dazugehöriges Kabel (6,89€)). Webseitenkosten würde ich auch als Verlust angeben.
                      Allerdings sieht das irgendwie merkwürdig aus, Ausgaben zu haben, aber keine Einnahmen. Was meint ihr?

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                        #12
                        Das musst Du wissen, ob das so richtig ist.

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                          #13
                          Rechnerisch und sachlich isses korrekt.

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