Sind im Ausland gezahlte Steuern aus ausländischen Einkünften aus Beteiligungen und / oder sonstigen Kapitalanlagen sowohl in Anlage KAP als auch Anlage AUS einzutragen ?Gibt es Hinweise auf korrespondierende Zeilen in beiden Formularen?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
im Ausland gezahlte Steuern
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In der Eingabehilfe der Anlage AUS heißt es: Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist die Einkommensteuer grundsätzlich durch den Steuerabzug abgegolten. Im Rahmen dieses Steuerabzugs wurde auch die ausländische Steuer angerechnet. Deshalb kommt eine Eintragung in den Zeilen 4 bis 13 nur in den Fällen des § 32 d Abs. 2 EStG aus einem Spezial- Investmentfonds in Betracht.
Ergo: Nicht Anlage AUS, sondern nur Anlage KAP.
Und die Vorfrage von Allem: Was sagt denn das passende Doppelbesteuerungsabkommen ? Gilt hier überhaupt das Anrechnungsverfahren, d.h. darfst Du überhaupt die ausländische Steuer in der deutschen Einkommensteuererklärung in der Anlage KAP erklären oder gilt hier das Freistellungsverfahren ?Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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