Sind im Ausland gezahlte Steuern aus ausländischen Einkünften aus Beteiligungen und / oder sonstigen Kapitalanlagen sowohl in Anlage KAP als auch Anlage AUS einzutragen ?Gibt es Hinweise auf korrespondierende Zeilen in beiden Formularen?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
im Ausland gezahlte Steuern
Einklappen
X
-
In der Eingabehilfe der Anlage AUS heißt es: Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist die Einkommensteuer grundsätzlich durch den Steuerabzug abgegolten. Im Rahmen dieses Steuerabzugs wurde auch die ausländische Steuer angerechnet. Deshalb kommt eine Eintragung in den Zeilen 4 bis 13 nur in den Fällen des § 32 d Abs. 2 EStG aus einem Spezial- Investmentfonds in Betracht.
Ergo: Nicht Anlage AUS, sondern nur Anlage KAP.
Und die Vorfrage von Allem: Was sagt denn das passende Doppelbesteuerungsabkommen ? Gilt hier überhaupt das Anrechnungsverfahren, d.h. darfst Du überhaupt die ausländische Steuer in der deutschen Einkommensteuererklärung in der Anlage KAP erklären oder gilt hier das Freistellungsverfahren ?Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thread oder Beitrag:
Das Unterforum "Elster Anwender Forum" beschäftigt sich ausschließlich mit dem Forum an sich und der Forensoftware, für Fragen zu Eingaben in Steuersoftware etc. bitte nicht dieses Forum wählen.
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!!
Kommentar