Hallo, ich bin als selbstständiger Künstler tätig und soll dem Finanzamt jetzt elektronisch die Einahmen-Überschuss-Rechnung präsentieren, was in Papierform bereits angefordert war und geschickt wurde. Das Anlagenformular dazu habe ich gefunden (EÜR) - weiß aber nicht wo ich eintragen soll, da von Umsatzsteuer befreit (geringe Einnahmen) Wer kann mir helfen?
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Betriebseinnahmen in der EÜR - Welche Zeile?
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Zitat von Calypso 2000 Beitrag anzeigenHallo, ich bin als selbstständiger Künstler tätig und soll dem Finanzamt jetzt elektronisch die Einahmen-Überschuss-Rechnung präsentieren, was in Papierform bereits angefordert war und geschickt wurde. Das Anlagenformular dazu habe ich gefunden (EÜR) - weiß aber nicht wo ich eintragen soll, da von Umsatzsteuer befreit (geringe Einnahmen) Wer kann mir helfen?
die Zeilen sind entsprechend beschriftet
Gruß FIGULGruß FIGUL
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Wer als Kleinunternehmer nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, erklärt seine Betriebseinnahmen in Zeile 11 der EÜR.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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