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Betriebseinnahmen in der EÜR - Welche Zeile?

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    Betriebseinnahmen in der EÜR - Welche Zeile?

    Hallo, ich bin als selbstständiger Künstler tätig und soll dem Finanzamt jetzt elektronisch die Einahmen-Überschuss-Rechnung präsentieren, was in Papierform bereits angefordert war und geschickt wurde. Das Anlagenformular dazu habe ich gefunden (EÜR) - weiß aber nicht wo ich eintragen soll, da von Umsatzsteuer befreit (geringe Einnahmen) Wer kann mir helfen?

    #2
    Zitat von Calypso 2000 Beitrag anzeigen
    Hallo, ich bin als selbstständiger Künstler tätig und soll dem Finanzamt jetzt elektronisch die Einahmen-Überschuss-Rechnung präsentieren, was in Papierform bereits angefordert war und geschickt wurde. Das Anlagenformular dazu habe ich gefunden (EÜR) - weiß aber nicht wo ich eintragen soll, da von Umsatzsteuer befreit (geringe Einnahmen) Wer kann mir helfen?
    Hallo,

    die Zeilen sind entsprechend beschriftet

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Wer als Kleinunternehmer nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, erklärt seine Betriebseinnahmen in Zeile 11 der EÜR.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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