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Nachzahlung nach Eingabe von Lohnsteuerbescheinigung (SK1)

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    Nachzahlung nach Eingabe von Lohnsteuerbescheinigung (SK1)

    Hallo zusammen,

    ich erstelle das erste Mal mit Elster meine Steuererklärung für das Jahr 2019. Die letzten Jahre über habe ich das mit Third-party Software erledigt.

    Nach Belegabruf und der damit verbundenen automatischen Ausfüllung der Lohnsteuerbescheinigung habe ich die Berechnung durchführen lassen und komme auf rund 74 EUR Nachzahlung. Ich habe eigentlich keinen komplexen Steuerfall, bin SK1 und ganzjährig bei einem Arbeitgeber fest angestellt. Anfang 2019 wurde auch ein Bonus für das Jahr 2018 ausgezahlt.

    Ich bin etwas ratlos, woran das liegen könnte, habe aber auch leider keine große Erfahrung in Steuerfragen. Ich freue mich über eure Unterstützung!

    Meine Daten aus der LSt-Bescheinigung 2019, falls das für die Beurteilung hilft:
    3 Bruttoarbeitslohn 72.490,95€
    4 Einb. Lohnsteuer 16.944€
    5 Solidaritätszuschlag 931,92€
    22a Arbeitgeb. Anteil RV 6.530,90€
    23a Arbeitn. Anteil RV 6.530,90€
    24a Steuerfr. Arbeitgeberzuschüsse gesetzliche KV 4.274,40€
    24c Steuerfr. Arbeitgeberzuschüsse gesetzliche PV 830,4€
    25 Arbeitnehmerbeiträge gesetzliche KV 8.548,80€
    26 Arbeitnehmerbeiträge zur soz. PV 1.796,88€
    27 Arbeitnehmerbeiträge AV 877,83€

    #2
    Ich bin etwas ratlos, woran das liegen könnte, ....
    Auf Anhieb fällt mir nichts auf, der Lohnsteuerrechner des BMF wirft exakt die gleichen Werte für Lohnsteuer und Soli aus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo shibuya,

      eine kleine Nachzahlung bei Steuerklasse 1 ist doch nicht so außergewöhnlich.

      Tschüß

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        #4
        Auch wenn mir der Zusatzbeitrag bei der KV nicht ganz klar ist, komme ich eigentlich beim Lohnsteuerrechner zu höherer einzubehaltener Lohnsteuer, denn 71 € Einkommensteuer und 3,90 € Soli erscheint mir doch etwas zu viel "Rundung".

        Daher ein etwas stochermäßig: Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte ? Schwerbehinderung ? Kinderfreibeträge ? Pflegeversicherungsbeitrag mit oder ohne Zuschlag für Kinderlosigkeit ? Sachsen ? Zusatzbeitrag der GKV in % ? steuerfreie Progressionsvorbehaltseinkünfte ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Auf Anhieb fällt mir nichts auf, der Lohnsteuerrechner des BMF wirft exakt die gleichen Werte für Lohnsteuer und Soli aus.
          Wenn der Zusatzbeitrag zur KV 1,1 Prozent beträgt und ein Kinderzuschlag zur PV erhoben wird, richtig.

          Allerdings passen die bescheinigten Beiträge der Sozialversicherung nicht vollständig dazu. RV müsste 6741, ALV 906 sein. Das würde eine Diskrepanz von 74 € wahrscheinlich erklären.

          Aber bei dem Brutto dürften die nicht zur Armut führen.

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            #6
            Wenn multi Recht hat, könnte er ja seinen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung innerhalb der Einspruchsfrist zurückziehen, denn eine Pflichtveranlagung sehe ich dann nicht. Es gibt zwar § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG, der bezieht sich bei der Vorsorgepauschale gerade nicht auf die Teilbeträge zur Rentenversicherung.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Wenn der Zusatzbeitrag zur KV 1,1 Prozent beträgt und ein Kinderzuschlag zur PV erhoben wird, richtig.
              Genau mit diesen Annahmen habe ich gerechnet.

              Wenn ich den ersten Beitrag richtig verstanden habe, ist die Erklärung noch nicht eingereicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Lern erstmal richtig spamen.

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                  #9
                  Zitat von multi Beitrag anzeigen
                  Lern erstmal richtig spamen.

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                    #10
                    Den Spambeitrag habe ich entfernt, da er einen Link enthielt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Danke Charlie24 für Deinen Hinweis, denn so war das nicht mehr verständlich, denn in den Vorbeibeträgen konnte ich nichts "Böses" erkennen.
                      Zuletzt geändert von Picard777; 01.07.2020, 15:28.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        Ich könnte ihn nach Bearbeitung zwar wieder zurück schieben, aber der Beitrag bleibt trotzdem Spam.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Lass ruhig, jetzt ist ja Alles klar.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #14
                            Ich hatte heut genau an dieser Stelle auch schon einen Spambeitrag verschoben. Aber multis Reaktion wäre dann deutlich zu spät gewesen.

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                              #15
                              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                              Ich hatte heut genau an dieser Stelle auch schon einen Spambeitrag verschoben. Aber multis Reaktion wäre dann deutlich zu spät gewesen.
                              Es gab zwei nach dem selben Schema, dilettantisch zusammenkopierter Inhalt anderer Beiträge mit Werbebegriffen verseucht.

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