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Die Tücken der EUR bei der Gewinnermittlung

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    Die Tücken der EUR bei der Gewinnermittlung

    Hallo,
    erstmal vielen Dank an Picard 777 über den Umgang mit dem Pauschalbetrag
    von 614 Euro. Leider geht es auch hier nicht weiter. Jedesmal nach dem Ausfüllen des Pauschalbetrags
    in Zeile 11, „Betriebseinnahmen als umsatzststeuerlicher Kleinunternehmer“ erscheint eine vieldeutige Fehlermeldung
    in Zeile 22 , Summe Betriebsbeinahmen, die ergänzt bearbeitet oder gelöscht werden sollen. Aber was tun?
    Es geht ja nicht weiter.
    Nochmal zu Erinnerung : Es geht um Einkünfte als Freiberufler von 1133 Euro. Der Pauschalbetrag,: 25 % von
    614 Euro,ist dann 153, 50 Euro. Bei der früheren Regelung hätte man das Ganze auch formlos machen können.
    Durch die Digitalisierung ist diese Möglichkeit versperrt. Der Fortschritt sieht also größer aus als er in Wirklichkeit ist.
    Vielen Dank schon im Voraus.
    Aldo

    #2
    25% von 1.133,00 € sind nach meiner Berechnung 283,25 €
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nein, es geht nicht um Einkünfte von 1.133 €, sondern um Einnahmen. Davon sind die tatsächlichen Betriebsausgaben abzuziehen, um den Gewinn (bei bestimmten Einkunftsarten die Einkünfte) zu ermitteln. In Deiner speziellen Konstellation darfst Du aber -Charlie24 folgend- stattdessen als Betriebsausgaben pauschal ansetzen 25 % der Einnahmen, wobei die pauschalen Betriebsausgaben aber auf 614 € gedeckelt sind. Die Deckelung kommt bei Dir aber nicht zum Tragen, da 25 % von 1.133 € 283,25 € und damit weniger als 614 € sind.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Endlich geschafft. Das Problem war u.a. die neuen Seiten mit den Entnahmen und Einlagen, Zeilen 125, 126, EUR
        Ich habe geschrieben: keine Angaben bei der Bezeichnung und beim Betrag 0.
        Das System hat es so akzeptiert. Vielen Dank auch an Picard 777 und Charlie 24 für ihre hilfreichen Antworten.
        Aldo

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          #5
          Habe die beiden Threads mal zusammengeführt.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Guten Tag,

            muss in der EÜR die Betriebsausgabe unter bezogene Fremdleistung (Handwerkerrechnung) Zeile 27 netto oder Brutto eingetragen werden?

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              #7
              Grundsätzlich sind Nettobeträge anzugeben, es sei denn, du bist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, z. B. als Kleinunternehmer.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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