Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Nebenberufliche Ausbildung in EÜR?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Nebenberufliche Ausbildung in EÜR?

    Hallo zusammen,

    ich bin ein ziemlicher Neuling in puncto Steuererklärung, darum bedanke ich mich schon jetzt für eure Hilfe mit meiner Frage.
    Ich habe nach meinem Erststudium ein Angestelltenverhältnis begonnen. 2016 habe ich nebenbei zur beruflichen Umorientierung eine Ausbildung zur Tierheilpraktikerin begonnen, also eine Zweitausbildung ohne Bezug zu meinem bisherigen Beruf. Letztes Jahr habe ich das erste Mal eine Steuererklärung abgegeben, rückwirkend von 2016-2018, wo ich die Ausbildungskosten unter Werbungskosten angegeben habe. Im Steuerbescheid wurde angegeben, dass es sich bei der Ausbildung zur Tierheilpraktikerin um Vorweggenommene Betriebsausgaben handelt und ich zukünftig auch eine Anlage EÜR dafür mit einreichen soll. Nun sitze ich noch an der Steuererklärung von 2019 und bin mir nicht sicher, wie ich die EÜR auszufüllen habe. Denn ich befand mich 2019 noch in der Ausbildung, habe die Prüfung Ende September abgelegt. Meine Gewerbe habe ich nun zum 01.07.2020 angemeldet. Ich kann also noch keine Einnahmen aufführen. Trage ich also nun die restlichen Ausbildungskosten für 2019 als Betriebsausgaben ein, und lasse die Einnahmen auf 0? Oder kann ich für 2019 doch noch "normal" die Werbungskosten in der Einkommenssteuer verwenden und EÜR erst für 2020?

    Nochmals danke für eure Hilfe!

    #2
    Wenn Du keine Einnahmen hattest dann würde ich auch keine eingeben, es sei denn ElsterFormular besteht darauf.

    Kommentar


      #3
      Wenn man definitiv weiß, dass es in Richtung Selbstständigkeit geht, gehören die vorweggenommenen Betriebsausgaben über eine EÜR ermittelt.

      Das Finanzamt hat in diesem Punkt schon recht, das sind ja keine Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit. Dass die Betriebseinnahmen 2019

      noch 0,00 € betragen haben, spielt keine Rolle.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      Lädt...
      X