Hallo zusammen,
ich bin ein ziemlicher Neuling in puncto Steuererklärung, darum bedanke ich mich schon jetzt für eure Hilfe mit meiner Frage.
Ich habe nach meinem Erststudium ein Angestelltenverhältnis begonnen. 2016 habe ich nebenbei zur beruflichen Umorientierung eine Ausbildung zur Tierheilpraktikerin begonnen, also eine Zweitausbildung ohne Bezug zu meinem bisherigen Beruf. Letztes Jahr habe ich das erste Mal eine Steuererklärung abgegeben, rückwirkend von 2016-2018, wo ich die Ausbildungskosten unter Werbungskosten angegeben habe. Im Steuerbescheid wurde angegeben, dass es sich bei der Ausbildung zur Tierheilpraktikerin um Vorweggenommene Betriebsausgaben handelt und ich zukünftig auch eine Anlage EÜR dafür mit einreichen soll. Nun sitze ich noch an der Steuererklärung von 2019 und bin mir nicht sicher, wie ich die EÜR auszufüllen habe. Denn ich befand mich 2019 noch in der Ausbildung, habe die Prüfung Ende September abgelegt. Meine Gewerbe habe ich nun zum 01.07.2020 angemeldet. Ich kann also noch keine Einnahmen aufführen. Trage ich also nun die restlichen Ausbildungskosten für 2019 als Betriebsausgaben ein, und lasse die Einnahmen auf 0? Oder kann ich für 2019 doch noch "normal" die Werbungskosten in der Einkommenssteuer verwenden und EÜR erst für 2020?
Nochmals danke für eure Hilfe!
ich bin ein ziemlicher Neuling in puncto Steuererklärung, darum bedanke ich mich schon jetzt für eure Hilfe mit meiner Frage.
Ich habe nach meinem Erststudium ein Angestelltenverhältnis begonnen. 2016 habe ich nebenbei zur beruflichen Umorientierung eine Ausbildung zur Tierheilpraktikerin begonnen, also eine Zweitausbildung ohne Bezug zu meinem bisherigen Beruf. Letztes Jahr habe ich das erste Mal eine Steuererklärung abgegeben, rückwirkend von 2016-2018, wo ich die Ausbildungskosten unter Werbungskosten angegeben habe. Im Steuerbescheid wurde angegeben, dass es sich bei der Ausbildung zur Tierheilpraktikerin um Vorweggenommene Betriebsausgaben handelt und ich zukünftig auch eine Anlage EÜR dafür mit einreichen soll. Nun sitze ich noch an der Steuererklärung von 2019 und bin mir nicht sicher, wie ich die EÜR auszufüllen habe. Denn ich befand mich 2019 noch in der Ausbildung, habe die Prüfung Ende September abgelegt. Meine Gewerbe habe ich nun zum 01.07.2020 angemeldet. Ich kann also noch keine Einnahmen aufführen. Trage ich also nun die restlichen Ausbildungskosten für 2019 als Betriebsausgaben ein, und lasse die Einnahmen auf 0? Oder kann ich für 2019 doch noch "normal" die Werbungskosten in der Einkommenssteuer verwenden und EÜR erst für 2020?
Nochmals danke für eure Hilfe!
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