Guten Abend,
ich nehme Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung und beschäftige mich gerade mit der EÜR. Dort will ich meine Betriebsausgaben angeben.
Ich habe mir einen Computer mit einem Mikrofon (ich livestreame auf einer Videospielplattform) angeschafft, sowie einen Bürostuhl. Den Computer nutze ich privat als auch geschäftlich, also zu 50% kann man das doch absetzen soweit ich das verstanden hab. Gehen wir davon aus, dass der Computer 1000€ netto gekostet hat. Muss ich dann 500€ eintragen + die Kosten vom Mikrofon (weil man das Mikrofon ja nicht allein benutzen kann sondern nur mit einem PC o.ä.)? Das würde dann unter 800€ liegen und zu den GWG's zählen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Wenn wir dann davon ausgehen dass mein Bürostuhl 250€ netto gekostet hat, heißt es dann dass man pro GWG unter 800€ liegen muss oder insgesamt für mehrere GWG's unter 800€ bleiben muss?
Wenn ich bisher richtig liege, trage ich den Computer+das Mikrofon gemeinsam in Zeile 43 unter Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter... ein und füge noch eine Zeile für den Bürostuhl ein, oder?
Müsste ich dann irgendwo erklären, dass der PC einen Preis von netto 1000€ hatte und ich 50% abgezogen habe, weil ich den auch privat nutze?
Oder liege ich komplett falsch und müsste den PC über 3 Jahre abschreiben (wobei ich mir denke, wenn ich 50% davon geschäftlich nutze, müsste man doch von 500€ netto ausgehen)?
Ich hoffe irgendwer kann mir da auf die Sprünge helfen.
Freundliche Grüße
ich nehme Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung und beschäftige mich gerade mit der EÜR. Dort will ich meine Betriebsausgaben angeben.
Ich habe mir einen Computer mit einem Mikrofon (ich livestreame auf einer Videospielplattform) angeschafft, sowie einen Bürostuhl. Den Computer nutze ich privat als auch geschäftlich, also zu 50% kann man das doch absetzen soweit ich das verstanden hab. Gehen wir davon aus, dass der Computer 1000€ netto gekostet hat. Muss ich dann 500€ eintragen + die Kosten vom Mikrofon (weil man das Mikrofon ja nicht allein benutzen kann sondern nur mit einem PC o.ä.)? Das würde dann unter 800€ liegen und zu den GWG's zählen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Wenn wir dann davon ausgehen dass mein Bürostuhl 250€ netto gekostet hat, heißt es dann dass man pro GWG unter 800€ liegen muss oder insgesamt für mehrere GWG's unter 800€ bleiben muss?
Wenn ich bisher richtig liege, trage ich den Computer+das Mikrofon gemeinsam in Zeile 43 unter Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter... ein und füge noch eine Zeile für den Bürostuhl ein, oder?
Müsste ich dann irgendwo erklären, dass der PC einen Preis von netto 1000€ hatte und ich 50% abgezogen habe, weil ich den auch privat nutze?
Oder liege ich komplett falsch und müsste den PC über 3 Jahre abschreiben (wobei ich mir denke, wenn ich 50% davon geschäftlich nutze, müsste man doch von 500€ netto ausgehen)?
Ich hoffe irgendwer kann mir da auf die Sprünge helfen.
Freundliche Grüße
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