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Kleinunternehmer EÜR - absetzen von Computer, Bürostuhl etc.

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    Kleinunternehmer EÜR - absetzen von Computer, Bürostuhl etc.

    Guten Abend,
    ich nehme Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung und beschäftige mich gerade mit der EÜR. Dort will ich meine Betriebsausgaben angeben.
    Ich habe mir einen Computer mit einem Mikrofon (ich livestreame auf einer Videospielplattform) angeschafft, sowie einen Bürostuhl. Den Computer nutze ich privat als auch geschäftlich, also zu 50% kann man das doch absetzen soweit ich das verstanden hab. Gehen wir davon aus, dass der Computer 1000€ netto gekostet hat. Muss ich dann 500€ eintragen + die Kosten vom Mikrofon (weil man das Mikrofon ja nicht allein benutzen kann sondern nur mit einem PC o.ä.)? Das würde dann unter 800€ liegen und zu den GWG's zählen, wenn ich das richtig verstanden habe.

    Wenn wir dann davon ausgehen dass mein Bürostuhl 250€ netto gekostet hat, heißt es dann dass man pro GWG unter 800€ liegen muss oder insgesamt für mehrere GWG's unter 800€ bleiben muss?
    Wenn ich bisher richtig liege, trage ich den Computer+das Mikrofon gemeinsam in Zeile 43 unter Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter... ein und füge noch eine Zeile für den Bürostuhl ein, oder?
    Müsste ich dann irgendwo erklären, dass der PC einen Preis von netto 1000€ hatte und ich 50% abgezogen habe, weil ich den auch privat nutze?
    Oder liege ich komplett falsch und müsste den PC über 3 Jahre abschreiben (wobei ich mir denke, wenn ich 50% davon geschäftlich nutze, müsste man doch von 500€ netto ausgehen)?

    Ich hoffe irgendwer kann mir da auf die Sprünge helfen.
    Freundliche Grüße

    #2
    Zitat von livinglive Beitrag anzeigen
    Das würde dann unter 800€ liegen und zu den GWG's zählen
    Nein, alleine der Computer hat schon 1.000 Euro gekostet.

    Warum sprichst Du eigentlich immer von netto? Dachte Du wärst Kleinunternehmer.

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      #3
      Warum sprichst Du eigentlich immer von netto? Dachte Du wärst Kleinunternehmer.
      Für die Einstufung als GWG ist generell der Nettopreis maßgeblich. Der PC wird allerdings nicht dadurch zum GWG, dass er privat mitbenutzt wird.

      Jedes selbständige nutzbare Wirtschaftsgut des Anlagevermögens wird für sich betrachtet. Eigentlich ist das alles Steuerrecht!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Alles klar, da nennt ihr gute Punkte. D.h. den Computer mit dem Mikrofon muss ich über 3 Jahre abschreiben. Entscheidet dann das Finanzamt darüber, dass ich es zu 50% geschäftlich nutze oder muss ich das irgendwo quasi als Notiz eintragen?

        Und d.h. mein Bürostuhl zählt als GWG, da muss ich dann aber den Bruttopreis eintragen weil ich das als Kleinunternehmer so mache?
        Es tut mir leid, wenn ich euch verwirrt habe.

        Freundliche Grüße

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          #5
          Woher soll denn das Finanzamt wissen wie Du den Computer nutzt?

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            #6
            Sehr guter Punkt, das war ein naiver Gedanke von mir.

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