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Werbungskosten in Anlage V

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    Werbungskosten in Anlage V


    Hilfe bei Anlage V bitte. Ich sammle Miete für eine Wohnung, die ich vermiete. Mein Hauptaufwand ist die monatliche Zahlung an die Gebäudemanagementgesellschaft. In welchem ​​Abschnitt soll ich diese Kosten angeben? Kann ich meine Grundsteuer auch als Aufwand deklarieren? Vielen Dank

    #2
    Das klingt jetzt so als hättest Du Dir das Formular überhaupt nicht angeschaut. Aus Seite 2 kannst Du die Werbungskosten eintragen. Was in welche Zeile kommt steht jeweils dort.

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      #3

      Ja, ich habe alle Seiten angeschaut. Aber es gibt viele verschiedene Arten von Ausgaben und ich weiß nicht, in welchen Abschnitt ich diese Ausgaben setzen soll

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        #4
        Ok, dann verrate ich mal: die Grundsteuer kannst Du dort eingeben, wo Grundsteuer steht! Eigentlich ganz einfach

        Was heißt hier alle Seiten? Es gibt ja nur zwei.

        Ok, noch was: das Hausgeld setzt sich aus verschiedenen Posten zusammen. Du müsstest also aufteilen.

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          #5

          Danke für Ihre Hilfe. Ja, ich denke es ist einfach genug für die Grundsteuer, ich kann diesen Abschnitt sehen. Meine mit Abstand größte Ausgabe ist jedoch die monatliche Zahlung an die Gebäudemanagementgesellschaft. Sollte das als Aufwand deklariert werden oder sollte ich es einfach von meinen Mieteinnahmen abziehen? Und wenn ich es als Aufwand deklarieren sollte, sagen Sie mir bitte in welchem ​​Abschnitt. Vielen Dank

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            #6
            Du kannst nicht einfach einen gekürzten Betrag als vereinnahmte Miete angeben!

            Wie gesagt, das Hausgeld musst Du auf die einzelnen Posten aufteilen!

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              #7
              Bei Einnahmen steht ja eindeutig Einnahmen

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                #8

                Entschuldigen Sie, wenn ich dumm klinge, aber ich weiß nicht, wie ich das machen soll. In früheren Jahren, als ich auf Papier erklärte, erklärte ich gerade die erhaltene Miete. Und Gesamtkosten (Geld an Gebäudemanagement + Grundsteuer + Strom). Das Einkommen war die erhaltene Miete abzüglich der Kosten

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                  #9
                  Sollte das als Aufwand deklariert werden oder sollte ich es einfach von meinen Mieteinnahmen abziehen? Und wenn ich es als Aufwand deklarieren sollte, sagen Sie mir bitte in welchem ​​Abschnitt.
                  Ja, es gehört zu den Werbungskosten und muss deshalb beim Aufwand erklärt werden. Die darin enthaltene Zuführung zur Instandhaltungsrücklage

                  muss herausgerechnet werden. Heizkosten usw. werden im gleichen Abschnitt erklärt wie die Grundsteuer, nur die reinen Kosten der Hausverwaltung sind

                  unter Verwaltungskosten anzugeben.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Heizkosten und Grundsteuer sind aber doch wohl nur dann ansetzbar, wenn diese Kosten nicht auf den Mieter umgelegt worden sind, oder?

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                      #11
                      Zitat von Alf2000 Beitrag anzeigen
                      Heizkosten und Grundsteuer sind aber doch wohl nur dann ansetzbar, wenn diese Kosten nicht auf den Mieter umgelegt worden sind, oder?
                      Es wird nicht saldiert ! Die auf die Mieter umgelegten Nebenkosten sind bei den Einnahmen unter Umlagen (Zeile 13) zu erklären
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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