Hilfe bei Anlage V bitte. Ich sammle Miete für eine Wohnung, die ich vermiete. Mein Hauptaufwand ist die monatliche Zahlung an die Gebäudemanagementgesellschaft. In welchem Abschnitt soll ich diese Kosten angeben? Kann ich meine Grundsteuer auch als Aufwand deklarieren? Vielen Dank
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Hilfe bei Anlage V bitte. Ich sammle Miete für eine Wohnung, die ich vermiete. Mein Hauptaufwand ist die monatliche Zahlung an die Gebäudemanagementgesellschaft. In welchem Abschnitt soll ich diese Kosten angeben? Kann ich meine Grundsteuer auch als Aufwand deklarieren? Vielen DankStichworte: -
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Danke für Ihre Hilfe. Ja, ich denke es ist einfach genug für die Grundsteuer, ich kann diesen Abschnitt sehen. Meine mit Abstand größte Ausgabe ist jedoch die monatliche Zahlung an die Gebäudemanagementgesellschaft. Sollte das als Aufwand deklariert werden oder sollte ich es einfach von meinen Mieteinnahmen abziehen? Und wenn ich es als Aufwand deklarieren sollte, sagen Sie mir bitte in welchem Abschnitt. Vielen Dank
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Entschuldigen Sie, wenn ich dumm klinge, aber ich weiß nicht, wie ich das machen soll. In früheren Jahren, als ich auf Papier erklärte, erklärte ich gerade die erhaltene Miete. Und Gesamtkosten (Geld an Gebäudemanagement + Grundsteuer + Strom). Das Einkommen war die erhaltene Miete abzüglich der Kosten
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Sollte das als Aufwand deklariert werden oder sollte ich es einfach von meinen Mieteinnahmen abziehen? Und wenn ich es als Aufwand deklarieren sollte, sagen Sie mir bitte in welchem Abschnitt.
muss herausgerechnet werden. Heizkosten usw. werden im gleichen Abschnitt erklärt wie die Grundsteuer, nur die reinen Kosten der Hausverwaltung sind
unter Verwaltungskosten anzugeben.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Alf2000 Beitrag anzeigenHeizkosten und Grundsteuer sind aber doch wohl nur dann ansetzbar, wenn diese Kosten nicht auf den Mieter umgelegt worden sind, oder?
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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