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Einmaliger Werkstudent mit Werkvertrag: Anlage S und Anlage Vorsorgeaufwand

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    Einmaliger Werkstudent mit Werkvertrag: Anlage S und Anlage Vorsorgeaufwand

    Als ich Student war habe ich einen Werkvertrag abgeschlossen und erledigt. Ich hatte eine Erklärung mit der Anlage EÜR geschickt.

    Nun möchtet das Finanzamt eine neue Erklärung mit den Anlagen S und Vorsorgeaufwand


    Anlage S: hier habe ich nur den ersten Feld ausgefüllt Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit. Die anderen habe ich leer gelassen.

    Ich war auch Minijobber, habe eine Meldebescheinigung vom Arbeitgeber bekommen, keine Lohnsteuerbescheinigung. Also, unter Gewinn aus allen weiteren Tätigkeiten brauche ich nichts einzutragen. Aber unter Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit muss ich die verdiente Menge als Minijobber eintragen, richtig?


    Anlage Vorsorgeaufwand: Ich war Student und in meinem Heimatland bei meinen Eltern versichert. Ist es in Ordnung, diese Anlage nicht aufzufüllen?

    Danke
    Zuletzt geändert von melcedre; 19.07.2020, 16:03.

    #2
    Zitat von melcedre Beitrag anzeigen
    Aber unter Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit muss ich die verdiente Menge als Minijobber eintragen, richtig?
    Nein, der Job gehört nicht in die Erklärung (und schon gar nicht zu selbständigen Einkünften).

    Kommentar


      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

      Nein, der Job gehört nicht in die Erklärung (und schon gar nicht zu selbständigen Einkünften).
      stimmt. Vielen Dank!

      Kommentar

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