Zitat von L. E. Fant
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Einmaliger Werkstudent mit Werkvertrag: Anlage S und Anlage Vorsorgeaufwand
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Zitat von melcedre Beitrag anzeigenAber unter Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit muss ich die verdiente Menge als Minijobber eintragen, richtig?
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melcedre hat ein Thema erstellt Einmaliger Werkstudent mit Werkvertrag: Anlage S und Anlage Vorsorgeaufwand.Einmaliger Werkstudent mit Werkvertrag: Anlage S und Anlage Vorsorgeaufwand
Als ich Student war habe ich einen Werkvertrag abgeschlossen und erledigt. Ich hatte eine Erklärung mit der Anlage EÜR geschickt.
Nun möchtet das Finanzamt eine neue Erklärung mit den Anlagen S und Vorsorgeaufwand
Anlage S: hier habe ich nur den ersten Feld ausgefüllt Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit. Die anderen habe ich leer gelassen.
Ich war auch Minijobber, habe eine Meldebescheinigung vom Arbeitgeber bekommen, keine Lohnsteuerbescheinigung. Also, unter Gewinn aus allen weiteren Tätigkeiten brauche ich nichts einzutragen. Aber unter Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit muss ich die verdiente Menge als Minijobber eintragen, richtig?
Anlage Vorsorgeaufwand: Ich war Student und in meinem Heimatland bei meinen Eltern versichert. Ist es in Ordnung, diese Anlage nicht aufzufüllen?
DankeZuletzt geändert von melcedre; 19.07.2020, 15:03.Stichworte: -
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