Hallo Zusammen,
Ich möchte in der Steuererklärung 2019 gezahlte Betriebsausgaben geltend machen für eine potentielle Selbstständigkeit die ich erst in 2021 plane aufzunehmen.
Konkret handelt es sich um Reisekosten und Kursgebühren (in 2019) für die Ausbildung zum Trainer. Wirkliche zusätzliche Einnahmen werde ich erst in 2021 generieren. Hauptberuflich bin und bleibe ich angestellt.
"... Die Anlage EÜR ist nicht zu verwenden, sofern lediglich Betriebsausgaben festgestellt werden. ..." heißt es auf der Seite von Elster, siehe Link.
Meine Frage an euch:
In welcher Anlage beziehungsweise welcher Zeile/Zelle (Nr.) in "Mein Elster" kann ich ausschließlich vorweggenommene Betriebsausgaben geltend machen?
Nebennotiz:
Großen Dank an die fragenden und antwortenden User früherer Beiträge zu allen möglichen Themen! Dank diesem Forum ist meine Steuererklärung 2018+2019 fast fertig!
Ich möchte in der Steuererklärung 2019 gezahlte Betriebsausgaben geltend machen für eine potentielle Selbstständigkeit die ich erst in 2021 plane aufzunehmen.
Konkret handelt es sich um Reisekosten und Kursgebühren (in 2019) für die Ausbildung zum Trainer. Wirkliche zusätzliche Einnahmen werde ich erst in 2021 generieren. Hauptberuflich bin und bleibe ich angestellt.
"... Die Anlage EÜR ist nicht zu verwenden, sofern lediglich Betriebsausgaben festgestellt werden. ..." heißt es auf der Seite von Elster, siehe Link.
Meine Frage an euch:
In welcher Anlage beziehungsweise welcher Zeile/Zelle (Nr.) in "Mein Elster" kann ich ausschließlich vorweggenommene Betriebsausgaben geltend machen?
Nebennotiz:
Großen Dank an die fragenden und antwortenden User früherer Beiträge zu allen möglichen Themen! Dank diesem Forum ist meine Steuererklärung 2018+2019 fast fertig!
Kommentar