hi
wie schaut es aus mit den steuern von Innergemeinschaftlicher Ewerb der wird ja im prinzip nicht bezahlt sondern bei der umsatzsteuer nur gegengerechnet.
wie verhällt es sich jetzt aber in der eür müssen die gegengerechneten beträge irgendwo angegeben werden .
zeile 63 gezahlte vorsteuerbeiträge ? habe sie ja nicht wirklich bezahlt
oder zeile 64 an das finanzamt gezahlt und verrechnete umsatzsteuer ? oder werden die garnicht in der eür angegeben
wie schaut es aus mit den steuern von Innergemeinschaftlicher Ewerb der wird ja im prinzip nicht bezahlt sondern bei der umsatzsteuer nur gegengerechnet.
wie verhällt es sich jetzt aber in der eür müssen die gegengerechneten beträge irgendwo angegeben werden .
zeile 63 gezahlte vorsteuerbeiträge ? habe sie ja nicht wirklich bezahlt
oder zeile 64 an das finanzamt gezahlt und verrechnete umsatzsteuer ? oder werden die garnicht in der eür angegeben
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