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Anlage N erste Tätigkeitsstätte oder Auswärtstätigkeit (Beamtentätigkeit)

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    Anlage N erste Tätigkeitsstätte oder Auswärtstätigkeit (Beamtentätigkeit)

    Hallo,

    ich brauche eure Hilfe. Ich bin als Beamtin tätig und werde öfters woandershin abgeordnet. Manchmal befinde ich mich länger als 1 Monat in meinem neuem Tätigkeitsort. Jetzt stellt sich die Frage, ob ich in der Steuererklärung die neuen Orte als neue "erste Tätigkeitsstätte" angeben soll? Jedes mal wenn ich woanders abgeordnet bin, ändert sich auch die Stelle, die für mich zuständig ist.

    Danke für Eure Antworten.

    #2
    Abordnungen, die von Anfang an auf weniger als 48 Monate angelegt sind, gelten als Auswärtstätigkeit.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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