Hallo,
ich brauche eure Hilfe. Ich bin als Beamtin tätig und werde öfters woandershin abgeordnet. Manchmal befinde ich mich länger als 1 Monat in meinem neuem Tätigkeitsort. Jetzt stellt sich die Frage, ob ich in der Steuererklärung die neuen Orte als neue "erste Tätigkeitsstätte" angeben soll? Jedes mal wenn ich woanders abgeordnet bin, ändert sich auch die Stelle, die für mich zuständig ist.
Danke für Eure Antworten.
ich brauche eure Hilfe. Ich bin als Beamtin tätig und werde öfters woandershin abgeordnet. Manchmal befinde ich mich länger als 1 Monat in meinem neuem Tätigkeitsort. Jetzt stellt sich die Frage, ob ich in der Steuererklärung die neuen Orte als neue "erste Tätigkeitsstätte" angeben soll? Jedes mal wenn ich woanders abgeordnet bin, ändert sich auch die Stelle, die für mich zuständig ist.
Danke für Eure Antworten.
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