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Anlage V und Untervermietung

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    Anlage V und Untervermietung

    Hallo liebe Leute,

    die Anlage V bei Elster scheint nur für Eigentumswohnungen ausgelegt zu sein. Wenn ich die Adresse der Wohnung oben angebe, bekomme ich auch die Aufforderung ein Datum (angeschafft am, fertiggestellt am, usw) einzugeben, was ja nicht möglich ist, da es eine untervermietete Mietwohnung ist.

    Zudem soll auch etwas in Zeile 7, 23 und 24 eintragen.

    Kann ich das alles weglassen und trotzdem versenden oder wird das Programm meckern? Wenn es meckert, was kann ich tun, damit trotzdem klappt?

    Vielen Dank im Voraus.

    MfG

    #2
    Die Datumsfelder braucht man laut dem von mir verwendeten Steuerprogramm nur ausfüllen, um die Abschreibung zu ermitteln. Ohne Abschreibung kann man die wohl auch leer lassen (falls das Programm das zulässt).

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      #3
      Bei Untervermietung von gemieteten Räumen ist nur die Zeile 31 der Anlage V auszufüllen, der Rest bleibt leer. In der Zeile 31 werden die

      Einkünfte erklärt, das ist der Überschuss!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ok. Danke. Heißt, ich fülle oben die Adresse aus und den Rest bis auf Zeile 31 lasse ich leer und ich ignoriere die entstehende Warnmeldung bei Elster?

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          #5
          Zitat von revol Beitrag anzeigen
          ich fülle oben die Adresse aus
          ???

          Charlie hat doch gesagt:

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Bei Untervermietung von gemieteten Räumen ist nur die Zeile 31 der Anlage V auszufüllen, der Rest bleibt leer

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