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Anlange N-AUS und Abgleich mit Anlage N

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    Anlange N-AUS und Abgleich mit Anlage N

    Hallo zusammen,

    ich bin von der Anlage N-AUS etwas verwirrt.

    Ich bin unterjährig in 2019 nach England gezogen, habe den AG gewechselt, und muss nun die Anlage N-AUS auffüllen. Dabei bin ich bereits so weit:

    Zeile 35: inländischer Arbeitslohn
    Zeile 36: Arbeitslohn England
    Zeile 42: inländischer Arbeitslohn
    Zeile 43: Arbeitslohn England

    Damit verbleibt in Zeile 45 ein Arbeitslohn von 0 (da bereits alles direkt zugeordnet werden konnte).

    Frage 1: Entfällt dadurch die taggenaue Aufteilung in den Zeilen 46 - 50 mit Ausnahme von Zeile 49, in der ich den englischen Arbeitslohn eintrage, sodass dieser steuerfrei gestellt wird?

    Frage 2: Muss die Anlage N mit der Anlage N-AUS übereinstimmen? Elster meldet mir den Fehler, dass dies nicht der Fall ist. Da meine deutsche Steuererklärung den englischen Arbeitslohn nicht beinhaltet, ist dies aber gar nicht möglich. Gibt es einen Weg, dass der Versand dennoch möglich ist?

    Vielen Dank und einen schönen Sonntag,
    T.

    #2
    Wenn du 2019 aus Deutschland weggezogen bist, ist die Anlage WA ESt für deinen Fall besser passend!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort!

      Gilt das auch, wenn ich in Deutschland weiterhin eine Immobilie vermiete? Das habe ich alles in der Anlage V angegeben - wirkt sich das auf die das Ausland betreffende Teile aus?

      Danke
      T.

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        #4
        Gilt das auch, wenn ich in Deutschland weiterhin eine Immobilie vermiete?
        Im Jahr des Wegzugs hat das keinen Einfluss. Ab 2020 bist du mit den Vermietungseinkünften in Deutschland nur noch beschränkt steuerpflichtig.

        Zukünftig musst du das Formular ESt 1 C verwenden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Super, danke für die Antwort.

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