Hallo zusammen,
ich bin von der Anlage N-AUS etwas verwirrt.
Ich bin unterjährig in 2019 nach England gezogen, habe den AG gewechselt, und muss nun die Anlage N-AUS auffüllen. Dabei bin ich bereits so weit:
Zeile 35: inländischer Arbeitslohn
Zeile 36: Arbeitslohn England
Zeile 42: inländischer Arbeitslohn
Zeile 43: Arbeitslohn England
Damit verbleibt in Zeile 45 ein Arbeitslohn von 0 (da bereits alles direkt zugeordnet werden konnte).
Frage 1: Entfällt dadurch die taggenaue Aufteilung in den Zeilen 46 - 50 mit Ausnahme von Zeile 49, in der ich den englischen Arbeitslohn eintrage, sodass dieser steuerfrei gestellt wird?
Frage 2: Muss die Anlage N mit der Anlage N-AUS übereinstimmen? Elster meldet mir den Fehler, dass dies nicht der Fall ist. Da meine deutsche Steuererklärung den englischen Arbeitslohn nicht beinhaltet, ist dies aber gar nicht möglich. Gibt es einen Weg, dass der Versand dennoch möglich ist?
Vielen Dank und einen schönen Sonntag,
T.
ich bin von der Anlage N-AUS etwas verwirrt.
Ich bin unterjährig in 2019 nach England gezogen, habe den AG gewechselt, und muss nun die Anlage N-AUS auffüllen. Dabei bin ich bereits so weit:
Zeile 35: inländischer Arbeitslohn
Zeile 36: Arbeitslohn England
Zeile 42: inländischer Arbeitslohn
Zeile 43: Arbeitslohn England
Damit verbleibt in Zeile 45 ein Arbeitslohn von 0 (da bereits alles direkt zugeordnet werden konnte).
Frage 1: Entfällt dadurch die taggenaue Aufteilung in den Zeilen 46 - 50 mit Ausnahme von Zeile 49, in der ich den englischen Arbeitslohn eintrage, sodass dieser steuerfrei gestellt wird?
Frage 2: Muss die Anlage N mit der Anlage N-AUS übereinstimmen? Elster meldet mir den Fehler, dass dies nicht der Fall ist. Da meine deutsche Steuererklärung den englischen Arbeitslohn nicht beinhaltet, ist dies aber gar nicht möglich. Gibt es einen Weg, dass der Versand dennoch möglich ist?
Vielen Dank und einen schönen Sonntag,
T.
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