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Verrechnung aus Anlage KAP und G

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    Verrechnung aus Anlage KAP und G

    Hallo,

    ich habe für 2019 Einkünfte aus Kapitalvermögen und Verluste aus Gewerbebetrieb. Werde diese automatisch
    verrechnet?

    Da die Einkünfte aus KAP gering sind und ich dadurch eh keine Steuer zahle (bzw. die Abgeltungssteuer zurückbekomme)
    habe ich natürlich kein Interesse an einer Verrechnung, sondern möchte den Verlust aus G in das nächste Jahr
    vortragen lassen. Kann ich dies explizit beantragen?

    Gruß
    Dennis

    #2
    Hallo,

    Nein, werden nicht miteinander verrechnet,
    Nein

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Da die Einkünfte aus KAP gering sind und ich dadurch eh keine Steuer zahle (bzw. die Abgeltungssteuer zurückbekomme)
      habe ich natürlich kein Interesse an einer Verrechnung,
      Du darfst dann keine umfassende Günstigerprüfung für die Einkünfte aus Kapitalvermögen beantragen, sondern nur die Überprüfung

      des Steuereinbehalts bei falscher Verteilung der Freistellungsaufträge.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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