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EÜR Betriebsausgabe: Geringwertiges Wirtschaftsgut oder alternative Rubrik ?

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    EÜR Betriebsausgabe: Geringwertiges Wirtschaftsgut oder alternative Rubrik ?

    Hallo,
    wie ordne ich einen Studioblitz unter 800 € richtig ein ?
    Ist das jetzt ein GWG oder eine übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgabe ?
    Oder gar etwas komplett Anderes ?

    #2
    Es ist jedenfalls ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, das Gerät ist doch für eine mehrjährige Nutzung geeignet und wird nicht verbraucht.

    Ob es selbstständig nutzbar ist, kann ich nicht beurteilen. Wenn nicht, musst du es dem Anlagevermögen zuordnen, zu dem es gehört.

    Im letztgenannten Fall dürfte eine isolierte Behandlung als GWG nicht möglich sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für diese erste Info.
      Der Studioblitz ist selbstständig nutzbar.
      Was macht es denn finanztechnisch für einen Unterschied bei Einordnung als GWG oder auf der anderen Seite als Betriebsausgabe ?

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        #4
        Was macht es denn finanztechnisch für einen Unterschied bei Einordnung als GWG oder auf der anderen Seite als Betriebsausgabe ?
        Bei Einordnung als GWG macht es im Ergebnis keinen Unterschied, da GWG im Jahr der Anschaffung zu 100% abgeschrieben werden.

        Die Alternative wäre ja nicht der Ansatz als Betriebsausgabe, sondern die Abschreibung über die Nutzungsdauer von meinetwegen 5 Jahren.

        Einfach als Betriebsausgabe abziehen darf man Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ohnehin nicht!

        Das ist aber alles Steuerrecht und hat mit der elektronischen Steuererklärung nicht wirklich etwas zu tun.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Welche Anlaufstelle hier im Forum könnte mir denn bei der endgültigen Lösung des Problems behilflich sein ?

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            #6
            Zitat von Zapp Beitrag anzeigen
            Welche Anlaufstelle hier im Forum könnte mir denn bei der endgültigen Lösung des Problems behilflich sein ?
            Keine! Das Forum ist für Fragen rund um die elektronische Steuererklärung gedacht. Für Fragen zum Steuerrecht gibt es Steuerberater!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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