Zitat von Zapp
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EÜR Betriebsausgabe: Geringwertiges Wirtschaftsgut oder alternative Rubrik ?
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Welche Anlaufstelle hier im Forum könnte mir denn bei der endgültigen Lösung des Problems behilflich sein ?
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Was macht es denn finanztechnisch für einen Unterschied bei Einordnung als GWG oder auf der anderen Seite als Betriebsausgabe ?
Die Alternative wäre ja nicht der Ansatz als Betriebsausgabe, sondern die Abschreibung über die Nutzungsdauer von meinetwegen 5 Jahren.
Einfach als Betriebsausgabe abziehen darf man Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ohnehin nicht!
Das ist aber alles Steuerrecht und hat mit der elektronischen Steuererklärung nicht wirklich etwas zu tun.
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Vielen Dank für diese erste Info.
Der Studioblitz ist selbstständig nutzbar.
Was macht es denn finanztechnisch für einen Unterschied bei Einordnung als GWG oder auf der anderen Seite als Betriebsausgabe ?
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Es ist jedenfalls ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, das Gerät ist doch für eine mehrjährige Nutzung geeignet und wird nicht verbraucht.
Ob es selbstständig nutzbar ist, kann ich nicht beurteilen. Wenn nicht, musst du es dem Anlagevermögen zuordnen, zu dem es gehört.
Im letztgenannten Fall dürfte eine isolierte Behandlung als GWG nicht möglich sein.
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Zapp hat ein Thema erstellt EÜR Betriebsausgabe: Geringwertiges Wirtschaftsgut oder alternative Rubrik ?.EÜR Betriebsausgabe: Geringwertiges Wirtschaftsgut oder alternative Rubrik ?
Hallo,
wie ordne ich einen Studioblitz unter 800 € richtig ein ?
Ist das jetzt ein GWG oder eine übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgabe ?
Oder gar etwas komplett Anderes ?Stichworte: -
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