Ich sitze nun seit Tagen an meiner Steuererklärung und rätsele, vielleicht kann mir hier noch schnell jemand helfen, bevor ich es einfach gar nicht eintrage.
Ich bin neben dem Studium nachts als Zeitungszusteller unterwegs. Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung von 2019 ist der Gesamtbetrag inkl. Benzingeld und Nachtzuschlag (beides ist auf meinen Abrechnungen immer als steuerfrei vermerkt) angegeben.
Wie und wo trage ich denn Benzingeld und Nachtzuschlag in diesem Falle ein?
Ich habe mittlerweile herausgefunden, dass es eine Tätigkeit in einem weiträumigen Gebiet ist, aber alles was ich im Internet finden kann bezieht sich immer auf den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte und auch weitere Angaben sind teils widersprüchlich. Wenn es schon gezahlt wurde, wie in meinem Fall, kann man es nicht mehr als Werbungskosten eintragen - ist das richtig? Wenn ja, wo gehört es dann hin?
Lieben Gruß
Stef
Ich bin neben dem Studium nachts als Zeitungszusteller unterwegs. Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung von 2019 ist der Gesamtbetrag inkl. Benzingeld und Nachtzuschlag (beides ist auf meinen Abrechnungen immer als steuerfrei vermerkt) angegeben.
Wie und wo trage ich denn Benzingeld und Nachtzuschlag in diesem Falle ein?
Ich habe mittlerweile herausgefunden, dass es eine Tätigkeit in einem weiträumigen Gebiet ist, aber alles was ich im Internet finden kann bezieht sich immer auf den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte und auch weitere Angaben sind teils widersprüchlich. Wenn es schon gezahlt wurde, wie in meinem Fall, kann man es nicht mehr als Werbungskosten eintragen - ist das richtig? Wenn ja, wo gehört es dann hin?
Lieben Gruß
Stef
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