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Arbeitgeber zahlt Benzingeld - wo trage ich das ein

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    Arbeitgeber zahlt Benzingeld - wo trage ich das ein

    Ich sitze nun seit Tagen an meiner Steuererklärung und rätsele, vielleicht kann mir hier noch schnell jemand helfen, bevor ich es einfach gar nicht eintrage.

    Ich bin neben dem Studium nachts als Zeitungszusteller unterwegs. Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung von 2019 ist der Gesamtbetrag inkl. Benzingeld und Nachtzuschlag (beides ist auf meinen Abrechnungen immer als steuerfrei vermerkt) angegeben.
    Wie und wo trage ich denn Benzingeld und Nachtzuschlag in diesem Falle ein?
    Ich habe mittlerweile herausgefunden, dass es eine Tätigkeit in einem weiträumigen Gebiet ist, aber alles was ich im Internet finden kann bezieht sich immer auf den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte und auch weitere Angaben sind teils widersprüchlich. Wenn es schon gezahlt wurde, wie in meinem Fall, kann man es nicht mehr als Werbungskosten eintragen - ist das richtig? Wenn ja, wo gehört es dann hin?

    Lieben Gruß

    Stef

    #2
    Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung von 2019 ist der Gesamtbetrag inkl. Benzingeld und Nachtzuschlag (beides ist auf meinen Abrechnungen immer als steuerfrei vermerkt) angegeben.
    Unter welcher Nummer bzw. welchen Nummern der Lohnsteuerbescheinigung sind denn die steuerfreien Beträge angegeben?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das ist ja das, was mich sehr verwirrt.

      Auf meinen einzelnen monatlichen Abrechnungen ist unter Netto Be-/Abzüge ein Punkt Benzingeld stfrei, teilweise auch noch Fahrgelderstattung stfrei. Mir wurde damals gesagt, dass das "steuerfrei" bedeutet und nicht versteuert werden muss. Auf meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist nur unter Punkt 3 der Bruttoarbeitslohn vermerkt (ich habe nachgerechnet, da ist auch das Benzingeld des ganzen Jahres mit drin), ansonsten nur die Anteile zur Kranken- und Pflegeversicherung usw.
      Ich habe wechselnde Gebiete, daher muss ich für jeden Tag die Kilometer einzeln nachhalten.

      Kann natürlich auch sein, das ich da damals falsch informiert wurde. Das will ich nicht ausschließen.

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        #4
        Wenn auf deiner Lohnsteuerbescheinigung keine steuerfreien Beträge ausgewiesen sind, musst du dazu auch nichts erklären.

        Wenn die Fahrtkosten wirklich nicht steuerfrei erstattet wurden, kannst du sie unter Auswärtstätigkeiten geltend machen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,

          Hast du Lohnsteuer bezahlt?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            Ich habe erst 2019 damit angefangen, mache das so jetzt also zum ersten Mal.
            Unter Lohnsteuerpflichtiger Bruttoverdienst steht die Gesamtsumme auf meinen Abrechnungen, unter Lohnsteuer dann aber der Eintrag 0,00.
            Bei Rentenversicherung, Krankenversicherung usw. gibt es Einträge. Ich bin damit im Midijob.

            Zählt das wirklich unter Auswärtstätigkeiten? Ich meine, ich mache das 6 Tage in der Woche, jeden Monat, unter Auswärtstätigkeiten versteht man vermutlich ja eher so etwas wie Dienstreisen?

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              #7
              Ich meine, ich mache das 6 Tage in der Woche, jeden Monat, unter Auswärtstätigkeiten versteht man vermutlich ja eher so etwas wie Dienstreisen?
              Du fährst doch von Haus zu Haus. Wenn der Arbeitgeber die Kosten dieser Fahrten nicht steuerfrei ersetzt, sind das Reisekosten.

              Bei Lohnsteuer 0,00 musst du dir allerdings nicht den Kopf zerbrechen, weniger als 0,00 geht nicht!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Das stimmt natürlich ... da das Benzingeld nicht gesondert als steuerfrei in meinem Lohnsteuerbescheid aufgeführt und mit im Bruttolohn enthalten ist, muss ich das dann wohl so machen. Danke für die Hilfe.

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                  #9
                  Die Sache ist für mich die: Gebe ich den Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung + meine geringen Einkünfte aus der Tätigkeit als Nachhilfelehrer in den Semesterferien an, soll ich laut ElsterFormular etwa 250 Euro an Steuern zahlen.

                  Ziehe ich das laut Arbeitgeber angeblich steuerfreie Benzingeld vom Bruttoarbeitslohn ab und trage den Wert ein, sind es nur noch 50 Euro.

                  Benzingeld macht jährlich etwa 2000 Euro aus bei mir und es geht eben auch so durch den Tank.
                  Zuletzt geändert von Stef1998; 31.07.2020, 18:25.

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                    #10
                    Ziehe ich das laut Arbeitgeber angeblich steuerfreie Benzingeld vom Bruttoarbeitslohn ab
                    Das geht aber so nicht! Das Finanzamt legt den Bruttolohn laut Lohnsteuerbescheinigung zugrunde.

                    Du kannst nur deine Fahrtkosten mit 0,30 €/km als Werbungskosten erklären. Du wirst doch die Strecken deiner Touren kennen,

                    so schwierig ist das doch nicht.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Das habe ich ja auch gar nicht gemacht, keine Sorge. Mir ist klar, dass das nicht geht. Ich wollte nur deutlich machen, wieviel das Benzingeld ausmacht.

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                        #12
                        Das sind das doch auch viele Kilometer, so dass du locker mehrere tausend Euro Werbungskosten hast und keine Steuernachzahlung anfällt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Hallo,

                          ich verstehe auch nicht, warum du unbedingt das Benzingeld steuerfrei haben möchtest; die 30 Cent pro Kilometer sind doch fast immer viel besser (Benzin sind ja grob nur etwa 10 Cent).

                          Wurde ja auch schon mehrmals direkt und indirekt gesagt, aber mir scheint immer noch, dass du die Dienstreisen gar nicht angegeben hast.

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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