Hallo, meine minderjähriges Kind hat 2018 etwa 360,- EUR Lohnsteuer gezahlt und möchte diese gerne wieder haben. Ich habe letzte Woche erstmalig selber für 2019 unsere EkSt-Erklärung über Elster eingereicht. Für 2018 hatten wir noch eine Steuerberatung und haben uns damals die "Extra-Erklärung" aus Kostengründen gespart. Gibt es noch Hoffnung auf Erstattung? Wenn ja wie kann ich hier vorgehen?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Mein Kind hat Geld verdient!
Einklappen
X
-
Man reicht für das minderjährige Kind eine eigene Einkommensteuererklärung ein, das ist doch schnell gemacht.
Das geht natürlich auch noch für das Jahr 2018 !Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
-
Hauptvordruck, Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand - fertig.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Anlage Vorsorgeaufwendungen wird in EF immer noch automatisch beigefügt (bei Anlage N)Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Hallo und vielen Dank für Eure Antworten. Meine Tochter hat als Komparsin bei einer Filmproduktion mitgemacht und nur eine BZSt-ID, also noch keine Steuer-Nr.. Ohne die komme ich in Elster nicht weiter. Es gibt übrigens auch noch folgende Möglichkeit (für die ich aber auch wohl erst eine Steuer-Nr. beantragen muss) - die "vereinfachten Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer".
https://www.formulare-bfinv.de/printout/034040_18.pdf
Ich bin mir aber nicht sicher, da ich verstanden hatte, dass alles elektronisch via Elster stattfinden muss.
Kommentar
-
Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist definitiv auch ohne vorhandene Steuernummer über Mein Elster oder ElsterFormular möglich.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Ich wüßte nur zu gerne, was meine alte Steuerberatung dafür berechnet hätte.
nach Standesrecht sogar verpflichtet ist, ist das bei so geringen Einkünften im Verhältnis zur Erstattung zu teuer.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
Kommentar