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    Mein Kind hat Geld verdient!

    Hallo, meine minderjähriges Kind hat 2018 etwa 360,- EUR Lohnsteuer gezahlt und möchte diese gerne wieder haben. Ich habe letzte Woche erstmalig selber für 2019 unsere EkSt-Erklärung über Elster eingereicht. Für 2018 hatten wir noch eine Steuerberatung und haben uns damals die "Extra-Erklärung" aus Kostengründen gespart. Gibt es noch Hoffnung auf Erstattung? Wenn ja wie kann ich hier vorgehen?

    #2
    Man reicht für das minderjährige Kind eine eigene Einkommensteuererklärung ein, das ist doch schnell gemacht.

    Das geht natürlich auch noch für das Jahr 2018 !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      einfach für dein Kind eine Erklärung abgeben.

      Hauptvordruck, Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand - fertig.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Hauptvordruck, Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand - fertig.
        Die benötigt man in solchen Fällen nicht unbedingt, da reicht oft die Anlage N allein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,

          ja, hatte ich mir zuerst auch gedacht.

          Wir wissen aber nicht was das für ein Einkommen war.
          Ferienjob wäre ein klassischer Fall, aber eben auch eine Ausbildung.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Hallo,

            Anlage Vorsorgeaufwendungen wird in EF immer noch automatisch beigefügt (bei Anlage N)

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Anlage Vorsorgeaufwendungen wird in EF immer noch automatisch beigefügt (bei Anlage N)
              Aber nur, wenn die Lohnsteuerbescheinigung passende Einträge hat, was bei Ferienjob von Schülern oft nicht der Fall ist.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo und vielen Dank für Eure Antworten. Meine Tochter hat als Komparsin bei einer Filmproduktion mitgemacht und nur eine BZSt-ID, also noch keine Steuer-Nr.. Ohne die komme ich in Elster nicht weiter. Es gibt übrigens auch noch folgende Möglichkeit (für die ich aber auch wohl erst eine Steuer-Nr. beantragen muss) - die "vereinfachten Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer".

                https://www.formulare-bfinv.de/printout/034040_18.pdf

                Ich bin mir aber nicht sicher, da ich verstanden hatte, dass alles elektronisch via Elster stattfinden muss.

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                  #9
                  Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist definitiv auch ohne vorhandene Steuernummer über Mein Elster oder ElsterFormular möglich.
                  Verpflichtend ist die elektronische Variante aber nur, wenn Einkünfte aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit vorliegen.

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                    #10
                    Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist definitiv auch ohne vorhandene Steuernummer über Mein Elster oder ElsterFormular möglich.
                    Man kann in beiden Anwendungen nämlich problemlos eine Steuernummer beantragen bzw. bei ElsterFormular angeben, dass man keine hat.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Hallo nochmals, ich bin bei Elster geblieben und auch ohne Steuer-Nr. und ohne Probleme weitergekommen, auch wenn es erst ganz anders aussah. Ich wüßte nur zu gerne, was meine alte Steuerberatung dafür berechnet hätte. Es ist wohl tatsächlich leichter als man denkt.

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                        #12
                        Ich wüßte nur zu gerne, was meine alte Steuerberatung dafür berechnet hätte.
                        Es gibt Mindestgebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Wenn ein Steuerberater danach abrechnet, wozu er berechtigt und

                        nach Standesrecht sogar verpflichtet ist, ist das bei so geringen Einkünften im Verhältnis zur Erstattung zu teuer.
                        Zuletzt geändert von Charlie24; 09.08.2020, 18:22. Grund: ergänzt
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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