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Hattest Du jetzt für 2017 einen Verlustfeststellungsbescheid oder gab es Deiner Meinung nach in 2018 und / oder 2019 Verluste, die vorgetragen werden sollen ?
Vorsichtshalber: Ein vor- oder rücktragsfähiger Verlust liegt nur vor, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist. Ob das zu versteuernde Einkommen negativ ist, ist egal. Wenn Du also einen positiven Gesamtbetrag der Einkünfte und ein negatives zu versteuerndes Einkommen hättest, hättest Du keinen Verlust.
Hallo,
ich habe Steuererklärungen per Elster-Formular erstellt und darin in 2018 und 2019 den Haken bei Verlustvortrag eingegeben. Als nun der Bescheid für 2019 kam ist mir aufgefallen, dass das Finanzamt für beide Jahre den Verlustvortrag ignoriert hat und eine Steuererstattung bezahlt. Was soll ich jetzt tun? Soll ich das FA darauf aufmerksam machen - und dann vermutlich die Erstattung zurückzahlen, oder soll ich nichts tun, da es ein Fehler des FA ist? Es geht mir nicht darum, den Verlust-Vortrag unbedingt auszunutzen zu können, aber da es sich um Gewerbebetrieb handelt, könnte es sein, dass dieser irgendwann als Liebhaberei angesehen wird.....
Danke im Voraus für eure Hilfe.
Viele Grüße
antola
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