Trotz intensiver Recherche (nicht nur in diesem Board) konnte ich bislang nicht klären, ob der Kleinunternehmer in der Umsatzsteuererklärung die in den Zeilen 24 und 25 anzugebenden Umsätze der Kalenderjahre zzgl. der nicht erhobenen Umsatzsteuer (also brutto) anzugeben hat oder ob tatsächlich nur die vereinnahmten Umsätze (ohne Umsatzsteuer) anzugeben sind.
Für "Brutto" würde sprechen, dass in Zeile 24 die Eingabe eines Wertes bis genau 17.500 EUR möglich ist. Für "Netto" spricht, dass in der erklärenden Zeile 23 von "Umsatz (zzgl. Steuern)" die Rede ist, der nicht größer als 17.500 EUR sein darf und in den Zeilen 24 und 25 nach dem "Umsatz im Kalenderjahr" und nicht dem "Umsatz zzgl. Steuern im Kalenderjahr" gefragt wird. Ich bin daher verwirrt: Wer hat den Überblick und Erfahrung und kann freundlicherweise helfen?
In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob ich - wenn ich die gewerbliche Tätigkeit erst im April begonnen habe - den tatsächlichen Umsatz fiktiv auf das ganze Jahr hochgerechnet angeben muss oder ob dies das Finanzamt mit Hilfe der Angaben in Zeile 15 selbst macht (wofür wären diese Angaben sonst erforderlich?).
Abschließende technische Frage: Normalerweise ist für mich als Kleinunternehmer die USt auf der ersten Seite beendet. Wenn ich aber in Zeile 22 der Anlage UR (der Grund für die Abgabe der USt-Erklärung) Angaben mache, schlägt die Plausibilitätsprüfung solange fehl, bis ich in Zeile 66 (abziehbare Vorsteuerbeträge, eigentlich für den Kleinunternehmer tabu) zumindest eine 0 eingegeben habe. Ist dagegen etwas einzuwenden?
Für jegliche Form der kompetenten Hilfe bedanke ich mich im Voraus ganz herzlich.
Für "Brutto" würde sprechen, dass in Zeile 24 die Eingabe eines Wertes bis genau 17.500 EUR möglich ist. Für "Netto" spricht, dass in der erklärenden Zeile 23 von "Umsatz (zzgl. Steuern)" die Rede ist, der nicht größer als 17.500 EUR sein darf und in den Zeilen 24 und 25 nach dem "Umsatz im Kalenderjahr" und nicht dem "Umsatz zzgl. Steuern im Kalenderjahr" gefragt wird. Ich bin daher verwirrt: Wer hat den Überblick und Erfahrung und kann freundlicherweise helfen?
In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob ich - wenn ich die gewerbliche Tätigkeit erst im April begonnen habe - den tatsächlichen Umsatz fiktiv auf das ganze Jahr hochgerechnet angeben muss oder ob dies das Finanzamt mit Hilfe der Angaben in Zeile 15 selbst macht (wofür wären diese Angaben sonst erforderlich?).
Abschließende technische Frage: Normalerweise ist für mich als Kleinunternehmer die USt auf der ersten Seite beendet. Wenn ich aber in Zeile 22 der Anlage UR (der Grund für die Abgabe der USt-Erklärung) Angaben mache, schlägt die Plausibilitätsprüfung solange fehl, bis ich in Zeile 66 (abziehbare Vorsteuerbeträge, eigentlich für den Kleinunternehmer tabu) zumindest eine 0 eingegeben habe. Ist dagegen etwas einzuwenden?
Für jegliche Form der kompetenten Hilfe bedanke ich mich im Voraus ganz herzlich.
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