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Umsatzsteuererklärung des Kleinunternehmers / Umsatzangaben brutto oder netto?

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    Umsatzsteuererklärung des Kleinunternehmers / Umsatzangaben brutto oder netto?

    Trotz intensiver Recherche (nicht nur in diesem Board) konnte ich bislang nicht klären, ob der Kleinunternehmer in der Umsatzsteuererklärung die in den Zeilen 24 und 25 anzugebenden Umsätze der Kalenderjahre zzgl. der nicht erhobenen Umsatzsteuer (also brutto) anzugeben hat oder ob tatsächlich nur die vereinnahmten Umsätze (ohne Umsatzsteuer) anzugeben sind.

    Für "Brutto" würde sprechen, dass in Zeile 24 die Eingabe eines Wertes bis genau 17.500 EUR möglich ist. Für "Netto" spricht, dass in der erklärenden Zeile 23 von "Umsatz (zzgl. Steuern)" die Rede ist, der nicht größer als 17.500 EUR sein darf und in den Zeilen 24 und 25 nach dem "Umsatz im Kalenderjahr" und nicht dem "Umsatz zzgl. Steuern im Kalenderjahr" gefragt wird. Ich bin daher verwirrt: Wer hat den Überblick und Erfahrung und kann freundlicherweise helfen?

    In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob ich - wenn ich die gewerbliche Tätigkeit erst im April begonnen habe - den tatsächlichen Umsatz fiktiv auf das ganze Jahr hochgerechnet angeben muss oder ob dies das Finanzamt mit Hilfe der Angaben in Zeile 15 selbst macht (wofür wären diese Angaben sonst erforderlich?).

    Abschließende technische Frage: Normalerweise ist für mich als Kleinunternehmer die USt auf der ersten Seite beendet. Wenn ich aber in Zeile 22 der Anlage UR (der Grund für die Abgabe der USt-Erklärung) Angaben mache, schlägt die Plausibilitätsprüfung solange fehl, bis ich in Zeile 66 (abziehbare Vorsteuerbeträge, eigentlich für den Kleinunternehmer tabu) zumindest eine 0 eingegeben habe. Ist dagegen etwas einzuwenden?

    Für jegliche Form der kompetenten Hilfe bedanke ich mich im Voraus ganz herzlich.

    #2
    AW: Umsatzsteuererklärung des Kleinunternehmers / Umsatzangaben brutto oder netto?

    Hallo,
    ein Blick in das Umsatzsteuergesetz § 19 hilft deine Fragen zu beantworten:
    hier einige Auszüge und Erläuterungen zu deinen Fragen:

    Bei dem maßgebenden Gesamtumsatz handelt es sich um einen Bruttobetrag. Die auf den Nettoumsatz entfallende Umsatzsteuer ist daher stets hinzuzurechnen.


    Weil Kleinunternehmer im Grunde von jeglicher Umsatzbesteuerung freigestellt werden, handelt es sich bei dieser Vorschrift um eine faktische Steuerbefreiung. Damit geht einher, dass sie selbst in Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen dürfen und darüber hinaus vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind (§ 19 Abs. 1 Satz 4 UStG); dies gilt auch, wenn ihnen ordnungsgemäße Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis vorliegen.


    Von großer Bedeutung für die Praxis ist die Tatsache, dass Kleinunternehmer u. a. als Steuerschuldner i. S. des § 13b Abs. 2 UStG in Betracht kommen. Sie müssen daher, wenn sie steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen eines ausländischen Unternehmers erhalten, die Umsatzsteuer für diese Leistungen berechnen und an das Finanzamt abführen.

    Das Finanzamt ermittelt aus deinen Angaben, ab wann du tätig warst die Grenze für den Gesamtumsatz wie du schon richtig vermutet hast

    Tschüß

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      #3
      AW: Umsatzsteuererklärung des Kleinunternehmers / Umsatzangaben brutto oder netto?

      Hallo holzgoe,

      herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

      Wie die für Eigenschaft des Kleinunternehmers maßgebliche Umsatzgrenze nach § 19 berechnet wird, war mir ja auch bekannt. Allerdings geht aus dieser Vorschrift nicht hervor, welcher Wert in die Umsatzsteuererklärung einzutragen ist, ob ich also meinen tatsächlichen (Netto-)Umsatz eintragen muss und das FINANZAMT unter Zuhilfennahme der Angaben zur Dauer der Unternehmereigenschaft automatisch den maßgeblichen Umsatz hochrechnet oder ob ICH diesen Wert selbst ermitteln und eintragen muss. Eindeutig wäre gewesen, wenn es im Formular in Analalogie zu Zeile 23 auch in Zeile 24 und 25 "Umsatz im Kalenderjahr (zuzüglich nicht erhobener Steuer)" heißen würde.

      Wenn ich Dich richtig verstanden habe, muss ich bei einem vereinnahmten (Netto-)Umsatz von 10.600 EUR und einem Beginn der Unternehmereigenschaft im April in Zeile 25 einen Bruttoumsatz von 12.614 EUR eintragen, woraus das FINANZAMT aufgrund meiner Angaben in Zeile 15 dann den maßgeblichen Jahresumsatz von 16.819 EUR hochrechnet? Ist das so richtig? Nochmals vielen Dank für Dein Engagement.

      Gruß, aureus

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        #4
        AW: Umsatzsteuererklärung des Kleinunternehmers / Umsatzangaben brutto oder netto?

        Einzutragen ist der vereinnahmte Betrag. Dieser enthält bereits die nicht erhobene Umsatzsteuer. Keine nochmalige fiktive Hinzurechnung.

        Gruß
        Turnbeutel

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          #5
          AW: Umsatzsteuererklärung des Kleinunternehmers / Umsatzangaben brutto oder netto?

          Hallo,

          Turnbeutel war schneller wie ich.
          Der Zugriff war gerade gestört.
          Das wollte ich auch grad schreiben, dieses Netto/Brutto-Denken ist ein Gedankenspiel wenn man Umsatzsteuer ausweisen würde.

          Das Geld was du vereinnahmt hast ist dein Gesamtumsatz. Wenn du umsatzsteuerpflichtig wärst, müsstest du davon 19 Prozent Umsatzsteuer abführen.
          Deinen Gesamtumsatz um festzustellen ob du im ganzen Kalenderjahr unter 17.500 Euro bleibst ermittelst du also Einnahmen ab April geteilt durch 8 ist gleich x- Euro mal 12 muss kleiner als 17.500 sein.
          Aber das macht dein Finanzamt aufgrund der Angabe, dass du nicht das ganze Kalenderjahr tätig warst.

          Tschüß
          Zuletzt geändert von holzgoe; 22.06.2010, 13:14. Grund: Rechtschreibfehler

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            #6
            AW: Umsatzsteuererklärung des Kleinunternehmers / Umsatzangaben brutto oder netto?

            Für Eure Antworten herzlichen Dank.

            Für die Umsatzsteuererklärung des vergangenen Jahres weiss ich somit, dass ich in die entsprechende Zeile nur die tatsächlichen Einnahmen eintragen muss und hier nicht noch einmal fiktiv Umsatzsteuer draufrechnen muss (die ich ja tatsächlich in meinen Ausgangsrechnungen nicht ausweise). Das Finanzamt berücksicht also automatisch, dass ich nur in 9 von 12 Monaten aktiv war. Dies war mein primäres Anliegen, das somit beantwortet ist.

            Daüber hinaus war ich bislang davon ausgegangen - und habe das auch an diversen anderen Stellen so gelesen - als Kleinunternehmer nicht mehr als 14706 EUR einnehmen zu dürfen, um die Kleinunternehmerregelung weiterhin in Anspruch nehmen zu können. Dass meine effektiven Einnahmen nun bereits die USt enthalten (sofern ich diese nicht ausweise)und ich diese zur Ermittlung der Umsatzgrenze nicht noch einmal obendrauf schlagen müßte (so meine bisherige Denkweise), ich also effektiv tatsächlich Rechnungen über bis zu 17.500 EUR ausstellen kann, lässt die Sache für mich wirklich in einem anderen Licht erscheinen. Möglicherweise habe ich das Gesetz dann doch bislang falsch verstanden.

            Beste Grüße

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