Die nach dem Bundesbesoldungsgesetz gewährten Auslandsdienstbezüge umfassen i.d.R. den Auslandszuschlag (§ 53 BBesG), den Mietzuschuss (§ 54 BBesG) sowie den Kaufkraftausgleich (§ 55 BBesG).
Sie sind nach § 3 Nr. 64 EStG steuerfrei.
Sie spielen jedoch aufgrund von § 3 c eine Rolle bei der Festsetzung der Werbungskosten.
Wo müssen ggf. Auslandsdienstbezüge bei Elster eingetragen werden?
Wäre der Eintrag in Zeile 27 (Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen / Einnahmen) richtig?
Herzlichen Dank vorab für Ihre / Eure Hilfe!
NACHTAG 11:56 Uhr: Falsches Forum, bitte löschen
Danke!
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Sie spielen jedoch aufgrund von § 3 c eine Rolle bei der Festsetzung der Werbungskosten.
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