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Lehrtätigkeit und Anlage EÜR

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    Lehrtätigkeit und Anlage EÜR

    Hallo,

    im Rahmen eines Lehrauftrages unterrichte ich seit vielen Jahren an einer Hochschule nebenberuflich. Jedes Jahr so um die 5k, je nach Fahrtkosten. Bis zur Einkommenssteuererklärung 2019 habe ich Anlage S ausgefüllt und dann eine formlose Gewinnermittlung in Form einer Excel-Tabelle gemacht. Dieses Jahr wurde dies abgelehnt und ich sollte Anlage EÜR ausfüllen. Ich habe auf das Honorar noch nie Umsatzsteuer bezahlt. Daher denke ich, dass die Einnahmen in Zeile 15 gehören "Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet". Gehe ich da richtig in der Annahme?

    Viele liebe Grüße und besten Dank
    Johannes
    Zuletzt geändert von JohannesEUR; 25.08.2020, 14:20.

    #2
    Was hältst Du von Zeile 11 ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Ich bin verwirrt. Zeile 11 ist für Einnahmen aus "umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer". Wie gesagt habe ich noch nie Umsatzsteuer für dieses Honorar bezahlt. Die Abrechnung wird ja direkt vom Bundesland gemacht, von daher gehe ich davon aus, dass diese korrekt ist.

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        #4
        Hast Du denn zur Umsatzsteuer optiert? Wenn nicht, dann bist Du Kleinunternehmer.

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          #5
          Da gab es nichts zum auswählen. Die Lehrtätigkeit an einer öffentlichen Anstalt wird wie ein Übungsleiter behandelt und ist umsatzsteuerfrei.

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            #6
            Nochmal: wenn Du gegenüber dem Finanzamt nicht zur Umsatzsteuer optiert hast dann bist Du Kleinunternehmer.

            Du kannst allerdings auch rückwirkend noch optieren für Zeiträume, die noch nicht veranlagt worden sind.

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              #7
              Ok. Geht es bei der Wahl der Zeile nicht eigentlich darum ob die Einnahme umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht? Wie gesagt wurden bei der Abrechnung des Bundeslandes der Universität noch nie Umsatzsteuer für mein Honorar ausgewiesen. Wenn ich Zeile 11 richtig interpretiere werden dort Umsatzsteuerpflichtige Einnahmen deklariert und in Zeile 15 umsatzsteuerfreie Einnahmen. Ist das richtig?

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                #8
                Wenn ich Zeile 11 richtig interpretiere werden dort Umsatzsteuerpflichtige Einnahmen deklariert und in Zeile 15 umsatzsteuerfreie Einnahmen. Ist das richtig?
                Ich teile deine Auffassung. Man könnte aber die steuerfreien Umsätze auch in Zeile 11 erklären und den gleichen Betrag dann zusätzlich in Zeile 12 eintragen.

                Ich halte den Eintrag in Zeile 15 aber für richtiger, da die steuerfreien Umsätze nach § 4 Nr. 21b UStG nicht zum Gesamtumsatz rechnen (§ 19 Abs. 3 Nr. 1 UStG)

                und du nur diese Umsätze erzielst.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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