Hallo,
im Rahmen eines Lehrauftrages unterrichte ich seit vielen Jahren an einer Hochschule nebenberuflich. Jedes Jahr so um die 5k, je nach Fahrtkosten. Bis zur Einkommenssteuererklärung 2019 habe ich Anlage S ausgefüllt und dann eine formlose Gewinnermittlung in Form einer Excel-Tabelle gemacht. Dieses Jahr wurde dies abgelehnt und ich sollte Anlage EÜR ausfüllen. Ich habe auf das Honorar noch nie Umsatzsteuer bezahlt. Daher denke ich, dass die Einnahmen in Zeile 15 gehören "Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet". Gehe ich da richtig in der Annahme?
Viele liebe Grüße und besten Dank
Johannes
im Rahmen eines Lehrauftrages unterrichte ich seit vielen Jahren an einer Hochschule nebenberuflich. Jedes Jahr so um die 5k, je nach Fahrtkosten. Bis zur Einkommenssteuererklärung 2019 habe ich Anlage S ausgefüllt und dann eine formlose Gewinnermittlung in Form einer Excel-Tabelle gemacht. Dieses Jahr wurde dies abgelehnt und ich sollte Anlage EÜR ausfüllen. Ich habe auf das Honorar noch nie Umsatzsteuer bezahlt. Daher denke ich, dass die Einnahmen in Zeile 15 gehören "Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet". Gehe ich da richtig in der Annahme?
Viele liebe Grüße und besten Dank
Johannes
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