Hallo zusammen,
Situation: Ich mache als Haupverdiener (gehöre keiner Kirche an) eine ZV Steuererklärung. Miene Ehefrau (in dem betroffenen jahr in September aus der katholischen Kirche ausgetreten) hatte von Mai bis Dezember eine geringfügige Beschäftigung und hat 3060 € verdient. Aufgrund von Pauschalbesteuerung müssen ihre Einkünfte nicht in die Anlage N eingetragen werden. Doch wegen der fehlender Eintragung wird auf unser ZVE das besondere Kirchgeld angesetzt, statt die Kirchensteuer auf ihre Einkünfte.
In welche Felder gehören die Einkünfte meiner Frau, damit darauf eben die Kirchensteuer anfält?
Ich denke ich habe richtige Felder für meine Eingaben nicht gefunden.
VG.
hotrest
Situation: Ich mache als Haupverdiener (gehöre keiner Kirche an) eine ZV Steuererklärung. Miene Ehefrau (in dem betroffenen jahr in September aus der katholischen Kirche ausgetreten) hatte von Mai bis Dezember eine geringfügige Beschäftigung und hat 3060 € verdient. Aufgrund von Pauschalbesteuerung müssen ihre Einkünfte nicht in die Anlage N eingetragen werden. Doch wegen der fehlender Eintragung wird auf unser ZVE das besondere Kirchgeld angesetzt, statt die Kirchensteuer auf ihre Einkünfte.
In welche Felder gehören die Einkünfte meiner Frau, damit darauf eben die Kirchensteuer anfält?
Ich denke ich habe richtige Felder für meine Eingaben nicht gefunden.
VG.
hotrest
Kommentar