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Geringfügige Beschäftigung und Kirchgeld statt Kirchensteuer

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    Geringfügige Beschäftigung und Kirchgeld statt Kirchensteuer

    Hallo zusammen,



    Situation: Ich mache als Haupverdiener (gehöre keiner Kirche an) eine ZV Steuererklärung. Miene Ehefrau (in dem betroffenen jahr in September aus der katholischen Kirche ausgetreten) hatte von Mai bis Dezember eine geringfügige Beschäftigung und hat 3060 € verdient. Aufgrund von Pauschalbesteuerung müssen ihre Einkünfte nicht in die Anlage N eingetragen werden. Doch wegen der fehlender Eintragung wird auf unser ZVE das besondere Kirchgeld angesetzt, statt die Kirchensteuer auf ihre Einkünfte.

    In welche Felder gehören die Einkünfte meiner Frau, damit darauf eben die Kirchensteuer anfält?
    Ich denke ich habe richtige Felder für meine Eingaben nicht gefunden.

    VG.
    hotrest

    #2
    Eine geringfügige Beschäftigung wird nicht eingetragen.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchg...schiedener_Ehe

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      #3
      Und wie wird dann die Kirchensteuer ermittelt? Ihre Einkünfte sind ja da.

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        #4
        Zitat von hotrest Beitrag anzeigen
        Und wie wird dann die Kirchensteuer ermittelt?
        Das weiß ich nicht. Schau Dir die Berechnung an.

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          #5
          Habe ich ja,
          in der Berechnung ist keine Kirchensteuer angegeben, daher fällt das Kirchgeld als Ersatz an. Wocher soll das Program wissen, dass meine Frau Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung hatte und alle Steuern (samt Kirchensteuer) pauschal abgegolten sind, wenn sie niergendwo engetragen werden?

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            #6
            Das Kirchgeld fällt ja gerade dann an wenn kein oder ein geringes Einkommen vorhanden ist. Steuerlich gesehen liegt ihr Einkommen ja bei Null.

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              #7
              Okay,

              mir fehlte die Definition geringes Einkommen.
              Jetzt ist alles klar. Also: wenn ein Kirchenangehöriger weniger verdient als als sein Freibetrag ist, zahlt sein Partner (kein Kirchenmitglied) einen erheblich höheren Betrag in Form von "besonderes Kirchgeld".
              Diese Regelung ergibt natürlich Sinn... für die Kirche. Was sollen die mit dem Kleingeld.

              ... ich muss mal sicherstellen, dass meinem Sohn sowas nicht passiert.

              Kommentar


                #8
                Zitat von hotrest Beitrag anzeigen
                Okay,

                mir fehlte die Definition geringes Einkommen.
                Jetzt ist alles klar. Also: wenn ein Kirchenangehöriger weniger verdient als als sein Freibetrag ist, zahlt sein Partner (kein Kirchenmitglied) einen erheblich höheren Betrag in Form von "besonderes Kirchgeld".
                Diese Regelung ergibt natürlich Sinn... für die Kirche. Was sollen die mit dem Kleingeld.

                ... ich muss mal sicherstellen, dass meinem Sohn sowas nicht passiert.
                Hallo,

                oder umziehen. z.Bsp. nach Bayern

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  Das siehst Du falsch: Der Nichtkirchenangehörige ist nicht kirchensteuerpflichtig und zahlt weder Kirchensteuer noch Kirchgeld noch sonst etwas, nur der Kirchenangehörige zahlt etwas. Und dessen Lebensstandard ist selbst dann, wenn er nichts verdient, natürlich unterschiedlich, wenn der Nichtkirchenangehörige Sozialhilfe bezieht oder Millionär wäre. Wenn er also in meinem Extrembeispiel Millionär wäre, ist es sicherlich gerechtfertigt, dass dann der Kirchenangehörige aufgrund des entsprechend höheren Unterhalts auch mehr Kirchensteuer zahlt.

                  Du kannst das Ganze natürlich vermeiden, wenn Ihr nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet seid, einfach keine Einkommensteuererklärung abzugeben. Oder die Einzelveranlagung von Ehegatten zu beantragen. Ob Ihr damit mehr gewinnt, ist dann mal die Frage. Aber Rosinenpickerei ist halt nicht.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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