Hallo,
Steuererkärung für 2019
In 2020 (Bescheid von 2019) mussten wir eine Nachzahlung in Höhe von 1.062 € leisten, weil die Rente meiner Ehefrau als weitere Einkunftsart hin zu kam. Und wir müssen nun Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten.
Im Jahr 2020 habe ich aufgrund von 2 Operationen nur Krankengeld bezogen und werde höchstwahrscheinlich bis Ende 2020 weiterhin arbeitsunfähig sein.
Meine Frage ist, ob wir trotzdem die EK-Steuer-Vorauszahlungen in 2021 zahlen müssen.
Vielen Dank im Voraus.
Jürgen
Steuererkärung für 2019
- Bruttoarbeitslohn Ehemann 43.000 €
- Gesetzliche Rente Ehefrau 11.500 € (Jahresbetrag)
In 2020 (Bescheid von 2019) mussten wir eine Nachzahlung in Höhe von 1.062 € leisten, weil die Rente meiner Ehefrau als weitere Einkunftsart hin zu kam. Und wir müssen nun Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten.
Im Jahr 2020 habe ich aufgrund von 2 Operationen nur Krankengeld bezogen und werde höchstwahrscheinlich bis Ende 2020 weiterhin arbeitsunfähig sein.
Meine Frage ist, ob wir trotzdem die EK-Steuer-Vorauszahlungen in 2021 zahlen müssen.
Vielen Dank im Voraus.
Jürgen
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