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EUR - GbR Einnahmen als Kleinunternehmer (steuerbare und nichtsteuerbare Umsätze)

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    EUR - GbR Einnahmen als Kleinunternehmer (steuerbare und nichtsteuerbare Umsätze)

    Liebes Forum,

    wir haben für eine Theaterproduktion eine GbR gegründet und dafür sowohl direkte Kulturförderung, einen Koproduktionsbeitrag von einem Festival als auch Ticketverkäufe als Einnahmen. Vom Finanzamt habe ich definitiv die Auskunft bekommen, dass die Kulturförderung umsatzsteuerfrei ist.
    Nun frage ich mich, wie ich die Einnahmen in der EUR angebe:
    Ist die Gesamtsumme aus allen drei Quellen die Betriebseinnahmen als Kleinunternehmer (wir haben die GbR erst gegründet in diesem Jahr) und dann davon die Kulturförderung in die nächste Zeile "nicht steuerbare Umsätze und Umsätze nach § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 UStG" einzutragen?

    Danke für alle freundlich formulierten Antworten!

    #2
    Für Tickets gilt nach meiner Kenntnis der ermäßigte Steuersatz. Wenn der Steuersatz aufgedruckt war, wird das mit der Kleinunternehmerregelung wahrscheinlich

    nicht funktionieren. Das muss vorab geklärt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Für die Ticketeinnahmen haben wir selbst eine Rechnung ausgestellt, auf der keine Ust. berechnet wurde (Kleinunternehmerregelung).
      Passt es dann so wie oben beschrieben?
      Gesamtsumme aus allen drei Quellen = Betriebseinnahmen als Kleinunternehmer
      davon die Kulturförderung nochmal in die nächste Zeile = nicht steuerbare Umsätze und Umsätze nach § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 UStG"
      Danke sehr!

      Kommentar


        #4
        Zitat von dramat Beitrag anzeigen
        Für die Ticketeinnahmen haben wir selbst eine Rechnung ausgestellt, auf der keine Ust. berechnet wurde
        Was steht denn auf den Tickets?

        Kommentar


          #5
          Es ist so, dass die Tickets von einem Theater, in dem wir gespiel haben, verkauft wurden und uns dann unser Anteil an den Einnahmen nach Rechnungsstellung überwiesen wurde. (Ich müsste auf den Tickets nachsehen, aber ich nehme natürlich an, dass Mehrwertsteuer darauf gezahlt wurde).

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            #6
            Wenn ihr die Tickets nicht im eigenen Namen verkauft habt, könnte das mit der Kleinunternehmerregelung schon funktionieren.

            Gesamteinnahmen in Zeile 11, davon umsatzsteuerbefreite Einnahmen in Zeile 12
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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