Liebes Forum,
wir haben für eine Theaterproduktion eine GbR gegründet und dafür sowohl direkte Kulturförderung, einen Koproduktionsbeitrag von einem Festival als auch Ticketverkäufe als Einnahmen. Vom Finanzamt habe ich definitiv die Auskunft bekommen, dass die Kulturförderung umsatzsteuerfrei ist.
Nun frage ich mich, wie ich die Einnahmen in der EUR angebe:
Ist die Gesamtsumme aus allen drei Quellen die Betriebseinnahmen als Kleinunternehmer (wir haben die GbR erst gegründet in diesem Jahr) und dann davon die Kulturförderung in die nächste Zeile "nicht steuerbare Umsätze und Umsätze nach § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 UStG" einzutragen?
Danke für alle freundlich formulierten Antworten!
wir haben für eine Theaterproduktion eine GbR gegründet und dafür sowohl direkte Kulturförderung, einen Koproduktionsbeitrag von einem Festival als auch Ticketverkäufe als Einnahmen. Vom Finanzamt habe ich definitiv die Auskunft bekommen, dass die Kulturförderung umsatzsteuerfrei ist.
Nun frage ich mich, wie ich die Einnahmen in der EUR angebe:
Ist die Gesamtsumme aus allen drei Quellen die Betriebseinnahmen als Kleinunternehmer (wir haben die GbR erst gegründet in diesem Jahr) und dann davon die Kulturförderung in die nächste Zeile "nicht steuerbare Umsätze und Umsätze nach § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 UStG" einzutragen?
Danke für alle freundlich formulierten Antworten!
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