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Einkünfte aus Garagenvermietung - Zinsen für Kredit abzugsfähig?

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    Einkünfte aus Garagenvermietung - Zinsen für Kredit abzugsfähig?

    Guten Abend!

    Ich habe 2018 ein Haus mit Garage gekauft und dazu einen Kredit aufgenommen. Die Garage befindet sich auf einem Garagenhof unweit vom Haus, aber nicht auf demselben Grundstück.

    Die Garage vermiete ich seit September 2019 für 65 Euro pro Monat an einen Nachbarn, habe also 2019 260 Euro eingenommen.

    Wenn ich das richtig sehe, trage ich die Einkünfte in Zeile 16 der Anlage V ein.

    Darf ich denn auch die Aufwendungen für die Zinsen des Haus/Garagenkredites(~500 Euro im Monat) in Abzug bringen? Die Garage ist ja eher der kleinere Teil meines Immobilienkaufs.

    Zusätzlich frage ich mich, ob ich Gewerbe anmelden muss?

    #2
    Mit ElsterFormular haben aber Deine Fragen nichts zu tun.

    Zitat von Haweka Beitrag anzeigen
    Darf ich denn auch die Aufwendungen für die Zinsen des Haus/Garagenkredites(~500 Euro im Monat) in Abzug bringen?
    Das Haus vermietest Du aber nicht, oder?

    Zitat von Haweka Beitrag anzeigen
    Zusätzlich frage ich mich, ob ich Gewerbe anmelden muss?
    Nein, es handelt sich hier um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nicht aus Gewerbebetrieb.

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      #3
      Nein, in dem Haus wohne ich!

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        #4
        Wenn du weißt, was die Garage gekostet hat, kannst du anteilige Kreditzinsen natürlich geltend machen, AfA für das Bauwerk ebenfalls.

        Das hat aber nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke schon mal für eure Hilfe. Jetzt wirds konkret ->

          Ich habe in Zeile 16 meine 260 Euro Einkünfte eingetragen. Bei Zeile 23 kommt dann ein Fehler: "Es handelt sich um eine Einzelveranlagung. Es muss entweder die Angabe in Prozent mit '100.00' angegeben werden oder die Angabe in Euro bei der steuerpflichtigen Person muss mit dem Überschuss aus Zeile 23 übereinstimmen."

          Zusätzlich will Elster, dass ich die Zeilen 4 und 5 ausfülle und die Adresse des Grundstücks angebe. Der Garagenhof hat keine Adresse. Nehme ich meine Hausadresse?


          Der Kaufpreis der Garage ist in meinem notariellen Kaufvertrag nicht einzeln ausgewiesen. Garagen auf Garagenhöfen kosten in meiner Gegend 20.000 Euro. Wo trage ich anteilige Kreditzinsen in der Anlage V ein?

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            #6
            Zitat von Haweka Beitrag anzeigen
            Es handelt sich um eine Einzelveranlagung. Es muss entweder die Angabe in Prozent mit '100.00' angegeben werden oder die Angabe in Euro bei der steuerpflichtigen Person muss mit dem Überschuss aus Zeile 23 übereinstimmen
            Das würd ich dann an Deiner Stelle auch so machen! Ist ja auch logisch, oder?

            Zitat von Haweka Beitrag anzeigen
            Nehme ich meine Hausadresse?
            Würd ich auch so machen.

            Zitat von Haweka Beitrag anzeigen
            Wo trage ich anteilige Kreditzinsen in der Anlage V ein?
            Eigentlich leicht zu finden, Seite 2 Zeile 37.

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              #7
              Es muss entweder die Angabe in Prozent mit '100.00' angegeben werden oder die Angabe in Euro bei der steuerpflichtigen Person muss mit dem Überschuss aus Zeile 23 übereinstimmen
              Die Meldung ist doch selbst erklärend! Schreib 100% rein, dann musst du den Betrag nicht manuell anpassen, wenn sich der Überschuss ändert.

              Ich würde die Hausadresse nehmen und in Klammer Garagenhof dazuschreiben.

              Kreditzinsen sind in Zeile 37 der Anlage V zu erklären, die Zeile ist doch beschriftet. Den Kaufpreisanteil der Garage wirst du nachvollziehbar darlegen müssen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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