Guten Abend!
Ich habe 2018 ein Haus mit Garage gekauft und dazu einen Kredit aufgenommen. Die Garage befindet sich auf einem Garagenhof unweit vom Haus, aber nicht auf demselben Grundstück.
Die Garage vermiete ich seit September 2019 für 65 Euro pro Monat an einen Nachbarn, habe also 2019 260 Euro eingenommen.
Wenn ich das richtig sehe, trage ich die Einkünfte in Zeile 16 der Anlage V ein.
Darf ich denn auch die Aufwendungen für die Zinsen des Haus/Garagenkredites(~500 Euro im Monat) in Abzug bringen? Die Garage ist ja eher der kleinere Teil meines Immobilienkaufs.
Zusätzlich frage ich mich, ob ich Gewerbe anmelden muss?
Ich habe 2018 ein Haus mit Garage gekauft und dazu einen Kredit aufgenommen. Die Garage befindet sich auf einem Garagenhof unweit vom Haus, aber nicht auf demselben Grundstück.
Die Garage vermiete ich seit September 2019 für 65 Euro pro Monat an einen Nachbarn, habe also 2019 260 Euro eingenommen.
Wenn ich das richtig sehe, trage ich die Einkünfte in Zeile 16 der Anlage V ein.
Darf ich denn auch die Aufwendungen für die Zinsen des Haus/Garagenkredites(~500 Euro im Monat) in Abzug bringen? Die Garage ist ja eher der kleinere Teil meines Immobilienkaufs.
Zusätzlich frage ich mich, ob ich Gewerbe anmelden muss?
Kommentar