Hallo, wo werden die Einnahmen aus der Kindertagespflege eingegeben. Wohl bei EÜR, ich schwanke jedoch zwische Nr. 11 oder Nr. 12; die abzugsfähigen Pauschalen habe ich in Nr. 23 eingetragen; ist das richtig ?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Kindertagesmuuter, Pflegegeld
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Wenn die Eignung nach § 23 Absatz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch gegeben ist und deshalb die Umsatzsteuerbefreiung greift und
keine sonstigen Betriebseinnahmen erzielt werden, für die die Kleinunternehmerregelung anzuwenden ist, würde ich die Betriebseinnahmen in
Zeile 15 der EÜR erfassen. Zeile 12 ist eine Davon-Position von Zeile 11, die Zeilen 11 und 12 verwende ich nur, wenn außer den steuerbefreiten
Umsätzen, die nicht zum Gesamtumsatz rechnen, weitere Umsätze erzielt wurden.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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