Guten Morgen zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Abgabepflicht einer Steuererklärung.
Sachverhalt ist folgendes: Bin seit 2016 verheiratet und seitdem in der St-Klasse 3. Letzte Woche aus dem Nichts bekomme ich ein Schätzungsbescheid für das Jahr 2018 + 350 € Verspätungszuschlag. Nächste Woche gebe ich meine Seuererklärung für 2018+2019 ab, sodass sich der Schätzungsbescheid erübrigen würde.
Meine Frage hierzu: Theoretisch besteht seit 2016 bei mir Abgabepflicht. Habe aber nur für 2018 einen Schätzungsbescheid. Soll ich es dabei belassen und 2018+2019 abgeben oder die vorherigen Jahre auch?
Freue mich auf Antworten
MfG
TS
ich habe eine Frage bezüglich der Abgabepflicht einer Steuererklärung.
Sachverhalt ist folgendes: Bin seit 2016 verheiratet und seitdem in der St-Klasse 3. Letzte Woche aus dem Nichts bekomme ich ein Schätzungsbescheid für das Jahr 2018 + 350 € Verspätungszuschlag. Nächste Woche gebe ich meine Seuererklärung für 2018+2019 ab, sodass sich der Schätzungsbescheid erübrigen würde.
Meine Frage hierzu: Theoretisch besteht seit 2016 bei mir Abgabepflicht. Habe aber nur für 2018 einen Schätzungsbescheid. Soll ich es dabei belassen und 2018+2019 abgeben oder die vorherigen Jahre auch?
Freue mich auf Antworten
MfG
TS
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