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Abgabe zu einer St-Erklärung

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    Abgabe zu einer St-Erklärung

    Guten Morgen zusammen,

    ich habe eine Frage bezüglich der Abgabepflicht einer Steuererklärung.

    Sachverhalt ist folgendes: Bin seit 2016 verheiratet und seitdem in der St-Klasse 3. Letzte Woche aus dem Nichts bekomme ich ein Schätzungsbescheid für das Jahr 2018 + 350 € Verspätungszuschlag. Nächste Woche gebe ich meine Seuererklärung für 2018+2019 ab, sodass sich der Schätzungsbescheid erübrigen würde.

    Meine Frage hierzu: Theoretisch besteht seit 2016 bei mir Abgabepflicht. Habe aber nur für 2018 einen Schätzungsbescheid. Soll ich es dabei belassen und 2018+2019 abgeben oder die vorherigen Jahre auch?

    Freue mich auf Antworten

    MfG
    TS

    #2
    Es macht keinen Sinn, für Veranlagungszeiträume, für die Erklärungspflicht bestand, den Kopf in den Sand zu stecken.
    Allerdings reicht es für die Pflicht nicht aus, verheiratet zu sein und in der Steuerklasse 3 zu sein. Entscheidend ist, ob der Ehegatte, der die 5 hat, Arbeitseinkommen erzielt.
    Natürlich neben den ganzen anderen Gründen, aus denen man zur Abgabe verpflichtet sein kann.

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      irgendwie muss das Finanzamt ja auf die Idee gekommen sein, dass da Pflichterklärungen fehlen, und das erfolgt meist nicht "aus dem Nichts".
      Kann es sein, dass sich bei euch 2018 etwas geändert hat? Beispielsweise - wie von multi indirekt angedeutet -, dass deine Frau seit dem arbeitet? Oder einer von euch Lohnersatzleistungen bezogen hat?

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        Und aus dem Nichts heraus wird üblicherweise auch nicht ohne Not geschätzt, sondern da gibt es in der Regel vorher noch eine -ignorierte ?- erinnerung / Zwangsgeldandrohung / Zwangsgeldfestsetzung.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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